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Besondere Ernährungsbedürfnisse
Besondere Ernährungsbedürfnisse
Qatar Airways bietet eine große Auswahl an speziellen Mahlzeiten für Ihre besonderen Ernährungsbedürfnisse. Falls Sie eine spezielle Mahlzeit auf Ihrem Flug benötigen, teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Buchung mit oder kontaktieren Sie Ihre örtliche Qatar Airways Niederlassung bis spätestens 24 Stunden vor Abflug und reservieren Sie Ihre bevorzugte Speise.
Sämtliche Mahlzeiten von Qatar Airways entsprechen den Halal-Anforderungen.
Beschreibung der Mahlzeiten
- Babynahrung (BBML) - Babynahrung in Fertigpackungen für Kleinkinder bis zu zwei Jahren. Es handelt sich hierbei um eine standardmäßige Mahlzeit, die Kleinkindern an Bord angeboten wird und die nicht im Rahmen der Buchung angefordert werden muss.
- Kindermahlzeiten (CHML) - Eventuell nicht-vegetarische Kost, geeignet für junge Reisende. Enthält z. B.: Pfannkuchen, Pasta, panierte Hühnchen-/Fischfilets, Pommes frites, Süßigkeiten, Obst etc. Eine vegetarische Mahlzeit kann unter Angabe von Veg CHML angefordert werden.
- Vegetarische Mahlzeit - Vegan (VGML) - Vegetarisches Gericht ganz ohne tierische Produkte, auch ohne Honig, Eier oder Milchprodukte. Enthält: Gemüse, Getreide und Obst. Nicht enthalten sind: Fleisch, Geflügel, Fisch, Käse, Honig, Eier, Milch und Milchprodukte.
- Obstplatte (FPML) - Enthält ausschließlich getrocknete und frische saisonale Früchte. Nicht enthalten sind: Gemüse, Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte, Eier, koffeinhaltige Getränke, hochverarbeitete Produkte, Zusatz- und Konservierungsstoffe.
- Vegetarische Rohkost (RVML) - Für Gäste, die bevorzugt Rohkost mit einer Obstauswahl genießen möchten. Enthält.: rohes Gemüse und frisches Obst. Nicht enthalten sind: Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte, Eier, koffeinhaltige Getränke, hochverarbeitete Produkte, Zusatz- und Konservierungsstoffe.
- Ovo-lacto-vegetarische Mahlzeit (VLML) - Vegetarisches Essen mit Eiern und Milchprodukten. Enthält: Gemüse, Obst, Käse, Eier, Milch- und Sojaprodukte. Nicht enthalten sind: Fleisch, Geflügel, Fisch und Meeresfrüchte.
- Vegetarisch-orientalische Mahlzeit (VOML) - Ein vegetarisches Gericht nach orientalischer Art zubereitet. Enthält: Gemüse, Getreide und Obst. Nicht enthalten sind: Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte, Eier, Milch und Milchprodukte.
- Asiatisch-vegetarische Mahlzeit/ vegetarische hinduistische Mahlzeit (AVML) - Vegetarische Mahlzeit mit Gewürzen vom indischen Subkontinent. Enthält z. B.: Gemüse, Obst, Milchprodukte, Gewürze und Aromen vom indischen Subkontinent. Das Gericht kann leicht gewürzt sein. Nicht enthalten sind: Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte und Eier.
- Nicht-vegetarisches Hinduistisches Gericht (HNML) - Nicht-vegetarische Mahlzeit, zubereitet gemäß den Anforderungen der hinduistischen Religion. Dieses Gericht ist nicht-vegetarisch und nach indischer Art leicht gewürzt. Enthalten sind z. B.: Lamm, Hühnchen, Fisch, Eier, Milch und Milchprodukte. Nicht enthalten sind: Rindfleisch, Kalbfleisch, Rindfleisch-Soßen und Rindfleischextrakt.
- Vegetarisches Jainismus-Gericht (VJML) - Indisch-vegetarisches Gericht, zubereitet nach den Vorgaben des Jainismus. Enthält: über der Erde wachsende Obst- und Gemüsesorten. Enthält nicht: Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte, Eier, Milchprodukte, Wurzelgemüse, Knollengewächse wie Zwiebeln, Knoblauch, Kartoffeln, Ingwer etc.
- Koschere Mahlzeit (KSML) - Nach den jüdischen Speiseregeln vorbereitet und von renommierten Herstellern in Fertigpackungen gekauft. Passah-Mahlzeiten werden nicht angeboten.
- Diabetikerkost (DBML) - Mahlzeit für Diabetiker mit einem minimalen Zuckeranteil und einem ausgewogenen Anteil an Proteinen, Fetten, Ballaststoffen und komplexen Kohlenhydraten. Enthalten sind z. B.: mageres Fleisch, Pellkartoffeln, fettarme Milch, Naturjoghurt, Gemüse, frisches Obst, Vollkornreis, Brot, Pasta, Getreide und gedämpfte oder pochierte Nahrungsmittel. Nicht enthalten sind: frittierte oder fetthaltige Nahrungsmittel, Zucker, Sirup, Marmelade und Süßigkeiten.
- Glutenfreie Kost (GFML) - Für Passagiere mit glutenfreier Ernährung. Enthalten sind z. B.: mageres Fleisch, Fisch, Reis, Milchprodukte, frisches Gemüse und Obst. Nicht enthalten sind: Weizen oder Weizenmehl, Gerste, Soßen, die Hafer und Roggen enthalten, Suppen, Brot, Cracker, Kuchen, Nudeln, Süßigkeiten, Wurst, Stärke, braune Soße.
- Schonkost (BLML) - Für Passagiere, die eine leichte Küche und leicht verdauliches, fettarmes Essen bevorzugen. Enthält z. B.: fettarme Lebensmittel wie Siedfleisch, weiches Gemüse, Kartoffelpüree, Milch, Milchprodukte und gedämpfte oder pochierte Nahrungsmittel. Nicht enthalten sind: Frittierte oder fetthaltige Lebensmittel, Nüsse, Knoblauch, Zwiebeln, kräftige Gewürze, Essiggurken und Senf.
- Salzarme Kost (LSML) - Für Passagiere mit salzarmer Ernährung, die ohne Zugabe von Salz zubereitet wird. Enthält: frische oder tiefgekühlte Lebensmittel mit geringem Salzanteil. Die Mahlzeit kann mit Kräutern und Gewürzen aromatisiert sein. Nicht enthalten sind: zusätzliches Salz, Glutamat, Backpulver, Meeresfrüchte, gepökeltes Fleisch oder Fisch, Bratensoße, Dosengemüse, Fisch, Essiggurken und Käse mit erhöhtem Salzanteil.
- Laktosefreie Kost (NLML) - Für Passagiere mit Laktoseintoleranz, die keine Milchprodukte verzehren können. Enthält z. B.: Fleisch, Fisch, Pasta, Reis, Kartoffeln, Gemüse und Obst. Nicht enthalten sind: Milch, Joghurt, Käse, Croissants, weiches Brot, Eiscreme, Sorbet mit Milchanteil, Pudding und sämtliche Milchprodukte.
- Kalorienarme Kost (LCML) - Für Passagiere mit kalorienarmer Ernährung. Enthält z. B.: Mageres Fleisch, fettarme Milchprodukte, komplexe Kohlenhydrate und gedämpfte und pochierte Nahrungsmittel. Nicht enthalten sind: frittierte oder fetthaltige Lebensmittel, Zucker, Vollfett-Milchprodukte, fetthaltiges Fleisch, Süßigkeiten, Saucen wie Mayonnaise und Salatdressing.
- Fett- und cholesterinarme Mahlzeit (LFML) - Für Passagiere, die eine fettarme Ernährung mit wenig gesättigten Fettsäuren bevorzugen. Enthält z. B.: mageres Fleisch, Geflügel, Fisch, fettarme Milchprodukte, Eiweiß, Vollkornbrot, frisches Obst und gedämpfte oder pochierte Nahrungsmittel. Nicht enthalten sind: frittierte oder fetthaltige Lebensmittel, tierisches Fett, Eigelb, Vollfett-Milchprodukte, Meeresfrüchte, fetthaltiges Fleisch und Nüsse.
- Mit Ausnahme von vegetarischen Mahlzeiten, werden auf Flügen in Golfstaaten, wie z. B. Oman, Kuwait, aufgrund der kurzen Flugstrecken keine speziellen Mahlzeiten serviert.
- Wir bieten keine Varianten oder Kombinationen der oben aufgelisteten speziellen Mahlzeiten an. Des Weiteren gehen wir nicht auf persönliche Präferenzen oder Anforderungen bestimmter Lebensmittel oder Zutaten ein (z. B. Gericht nur mit Nudeln, Meeresfruchtgericht, Steak, etc.)
- Für von Codeshare-Partnern durchgeführte Flüge kann Qatar Airways die Verfügbarkeit spezieller Mahlzeiten nicht gewährleisten. Bitte bestätigen sie Ihre Anforderung für solche Flüge zum Zeitpunkt der Buchung bei der durchführenden Fluggesellschaft.
Qatar Airways kann kein allergenfreies Umfeld gewährleisten (z. B. können Baumnüsse, Erdnüsse, Eier, Milch und andere Lebensmittel, die allergische Reaktionen hervorrufen können, nicht ausgeschlossen werden). Daher kann Qatar Airways leider keine Haftung für allergische Reaktionen jeden Umfangs von Passagieren übernehmen. Passagiere die an schwerwiegenden Lebensmittelallergien leiden, können einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, wenn sie Bedenken haben, eventuell Allergenen ausgesetzt zu sein:
- Ihre eigenen Mahlzeiten mitführen.
- Die Fluggesellschaft oder Besatzung an Bord über bestimmte Allergien informieren.
- Verschriebene Arzneimittel gegen Anaphylaxie oder andere Therapien mitführen. Diese sollten zur Einnahme, bzw. Anwendung durch Sie oder einen Ihrer Reisebegleiter bereitliegen (z. B. einsatzbereite Epipens).
Allergien gegen Erdnüsse, Baumnüsse, etc.:
Qatar Airways bietet keine nussfreien Mahlzeiten an. Wir bedauern die dadurch verursachten Unannehmlichkeiten, können aber keine Kreuzkontamination durch Schalenfrüchte innerhalb unseres Netzwerks an Bord ausschließen. Passagiere werden gebeten, eigene Mahlzeiten mitzuführen, die nicht gekühlt oder aufgewärmt werden müssen. Bitte informieren Sie die Besatzung an Bord über Ihre Empfindlichkeit oder Allergien, damit sie Sie bezüglich der an Bord verfügbaren Mahlzeiten beraten können.
Andere Passagiere an Bord können eventuell Nüsse oder Produkte, die Spuren von Schalenfrüchten, Nussöl oder Nussprodukten enthalten, mit sich führen. Diese können auf Oberflächen im Flugzeug, wie z. B. Armlehnen und Gänge, aber auch auf die Luft übertragen werden. Für Ihre eigene Sicherheit bitten wir Sie, Desinfektionstücher, Gesichtsmasken und entsprechende Arzneimittel anzuwenden. Informieren Sie Ihren Sitzplatznachbarn über Ihre Allergie, bitten Sie um einen Sitzplatz am Fenster oder weiter hinten und verhindern Sie den Kontakt mit Allergenen.
Die Qatar Airways Allergienrichtlinie 049, überarbeitet am 19. Februar 2018, legt Folgendes dar:
- Kunden, die stark allergisch auf bestimmte Lebensmittel sind, dürfen ihre eigene Mahlzeit mit an Bord bringen. Jedoch gelten unter anderem bestimmte Einschränkungen bezüglich des Aufwärmens und der Aufbewahrung von Mahlzeiten im Kühlschrank.
- Für den Passagier mit einer Allergie wird weder am Flugsteig noch an Bord eine Durchsage gemacht.
- Passagiere werden gebeten, die erforderlichen Arzneimittel, wie z. B. einen Epipen, an Bord mitzuführen.
- Qatar Airways wird auch dann Nüsse oder normale Mahlzeiten servieren, wenn ein Passagier mit einer Allergie an Bord anwesend ist.
1.1 Wünsche für spezielle allergenfreie Mahlzeiten oder andere Anforderungen müssen über unser Buchungsteam eingereicht werden und werden von den entsprechenden Abteilungen geprüft, unter anderem dem medizinischen Zentrum von Qatar Airways und der Catering-Abteilung. Überprüft wird, ob es:
(a) sicher ist, den Passagier für den Flug zuzulassen; und
(b) möglich ist, entsprechende Verpflegung anzubieten und, ob die Innenraumatmosphäre beibehalten werden kann.
1.2 Passagiere mit einer Anamnese von Schwer-/Hyperallergien müssen Qatar Airways über das Formular Medical Information (MEDIF) zum Zeitpunkt der Buchung oder spätestens 72 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit darüber informieren.
1.3 Passagiere mit Lebensmittelallergien oder Krankheiten, die Ihre Ernährungsbedürfnisse einschränken, können Ihre eigenen Mahlzeiten, die Ihren Ernährungsbedürfnissen entsprechen, an Bord bringen. Jedoch sind dabei folgende Leitlinien zu beachten:
(a) Qatar Airways wärmt diese Mahlzeiten aufgrund beschränkter Vorrichtungen im Flugzeug nicht auf.
(b) Qatar Airways genehmigt auch nicht die Aufbewahrung solcher Mahlzeiten im Kühlschrank, da die Möglichkeit besteht, dass die allergenfreie Mahlzeit mit in anderen Lebensmitteln, die im Kühlschrank aufbewahrt werden, enthaltenen Allergenen kontaminiert wird.
(c) Mahlzeiten, die an Bord gebracht werden, dürfen nicht stark riechen, um Unannehmlichkeiten für andere Passagiere an Bord des Flugzeugs zu vermeiden.
Hinweis: Die Quarantänevorschriften von einigen Ländern sehen vor, dass Lebensmittel, die von Passagieren an Bord gebracht werden, während des Fluges verbraucht oder an Bord des Flugzeugs gelassen werden müssen.
1.4 Das MEDIF-Formular muss nicht von Passagieren mit milden Allergien ausgefüllt werden.
1.5 Abgesehen von Flügen in die/aus den Vereinigten Staaten von Amerika, müssen Kunden ein Formular zur Befreiung von Verbindlichkeiten in Form eines Entschädigungsverzichts (Indemnity and Waiver of Liability) für jegliche Art von Allergien, sowohl bei Schwer-/Hyperallergien als auch bei milden Allergien, unterschreiben.
1.6 Werden die speziellen Ernährungsbedürfnisse aufgrund von Lebensmittelallergien bestätigt, wird die entsprechende Mahlzeit gemäß der Anforderung serviert. Jedoch wird nicht gewährleistet, dass die Mahlzeit 100 % allergenfrei ist.
1.7 Passagiere, die ihre schweren Allergiebeschwerden nicht im Rahmen der Buchung, sondern erst am Check-in-Schalter oder an Bord des Flugzeugs bekanntgeben, kann das Boarding aufgrund von Sicherheitsaspekten verweigert werden. Solche Passagiere reisen auf eigene Gefahr und Qatar Airways hat ihnen gegenüber „keine Verpflichtungen“.

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