- Home
- Geschäftsbedingungen
- Beförderungsbedingungen
Beförderungsbedingungen
Beförderungsbedingungen
Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt bzw. sofern nicht ausdrücklich anderweitige Regelungen getroffen werden, haben die folgenden Begriffe in den vorliegenden Bedingungen die ihnen jeweils zugewiesene Bedeutung, d. h.:
Begriff | Definition |
---|---|
Wir, Unser, Wir selbst und Uns | bezeichnet Qatar Airways. |
Sie/Ihnen, Ihr und Sie selbst | bezeichnet jede Person, ausgenommen Besatzungsmitglieder, die gemäß einem Ticket in einem Flugzeug befördert wird oder zu befördern ist. (Vgl. dazu auch die Definition für „Passagier”). |
Vereinbarte Haltepunkte | bezeichnet jene Orte, mit Ausnahme des Abflugortes und des Zielortes, die auf dem Ticket angegeben oder in unseren Flugplänen als geplante Haltepunkte auf Ihrer Route dargestellt werden. |
Kennungscode der Fluglinie | bezeichnet die zwei Zeichen oder drei Buchstaben, welche einzelne Luftfahrtunternehmen kennzeichnen. |
Bevollmächtigter Stellvertreter | bezeichnet einen Vertriebsmitarbeiter für Passagiere, den wir dazu ernannt haben, um uns beim Vertrieb der Beförderung von Passagieren auf dem Luftweg auf unseren Streckenverbindungen, und, bei einer Ermächtigung, auf den Streckenverbindungen anderer Luftfahrtunternehmen zu vertreten. |
Datenschutzerklärung | bezeichnet die Datenschutzerklärung von Qatar Airways, auf die zusammen mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer Cookie-Richtlinie und allen anderen hierin erwähnten Dokumenten verwiesen wird. |
Gepäck | bezeichnet Ihr persönliches Sacheigentum, das Sie in Verbindung mit Ihrer Reise mit sich führen. Sofern nichts anderes von uns angegeben wird, besteht es sowohl aus Ihrem aufgegebenen als auch dem nicht aufgegebenen Gepäck. |
Gepäckkontrolle | bezeichnet die Teile des Tickets, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen. |
Gepäck-Identifikationsschild | bezeichnet ein Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung jedes Gepäckstücks ausgestellt wird. |
Luftfahrtunternehmen | bezeichnet ein anderes Luftfahrtunternehmen als uns selbst, dessen Fluglinien-Kennungscode auf Ihrem Ticket oder auf einem Ticket für einen Anschlussflug erscheint. |
Verordnungen des Luftfahrtunternehmens | bezeichnet andere Regeln als diese von uns publizierten Bedingungen, die am Tag der Ticketerstellung in Kraft sind und die Beförderung sowohl von Ihnen als auch/oder Ihres Gepäcks regeln sowie etwaige geltende und gültige Preise beinhalten. |
Frist für den Check-in | bezeichnet die von uns angegebene Frist, bis zu der Sie alle Check-in-Formalitäten abgeschlossen und Ihre Bordkarte entgegengenommen haben müssen. |
Aufgegebenes Gepäck | bezeichnet Gepäck, das wir in Verwahrung nehmen und für welches wir ein Gepäck-Identifikationsschild ausgestellt haben. |
Ticket für Anschlussflug | bezeichnet ein auf Sie in Verbindung mit einem anderen Ticket ausgestelltes Ticket, wobei beide Tickets einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen. |
Vertragsbedingungen | bezeichnet jene auf Ihrem Ticket enthaltenen oder mit Ihrem Ticket oder dem Reisebeleg/dem Reiseschein ausgehändigten Erklärungen, die als solche gekennzeichnet sind und welche diese Beförderungsbedingungen und Mitteilungen durch Verweis aufnehmen. |
Abkommen (je nachdem, welcher der folgenden Punkte zutrifft): | Das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (im Folgenden als "Warschauer Abkommen" bezeichnet). Das Warschauer Abkommen in der in Den Haag am 28. September 1955 geänderten Fassung. Das Warschauer Abkommen, geändert durch das Zusatzprotokoll Nr. 1 von Montreal (1975). Das Warschauer Abkommen in der in Den Haag im Jahr 1955 und durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal im Jahr 1975 geänderten Fassung. Das Warschauer Abkommen in der in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 4 von Montreal im Jahr 1975 geänderten Fassung. Das Zusatzübereinkommen von Guadalajara (1961). Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Montreal am 28. Mai 1999 (hierin nachfolgend als das „Montrealer Übereinkommen“ bezeichnet). |
Das Montrealer Übereinkommen | bezeichnet das Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die internationale Beförderung im Luftverkehr, unterzeichnet in Montreal am 28. Mai 1999. |
Konventionen | bezeichnet das geltende Warschauer Abkommen und das Montrealer Übereinkommen von 1999. |
Gutschein bzw. Beleg | bezeichnet sowohl einen Flugschein in Papierform als auch einen elektronischen Beleg bzw. Gutschein, von denen jeder den benannten Passagier dazu berechtigt, auf einem bestimmten, darauf gekennzeichneten Flug zu reisen. |
Schaden | umfasst den Tod, eine Verwundung oder Körperverletzung eines Passagiers, einen Verlust bzw. Ausfall, einen teilweisen Verlust bzw. Ausfall, einen Diebstahl oder sonstigen Schaden an oder die Vernichtung von Gepäck, der sich aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung oder sonstigen von uns nebensächlich dazu durchgeführten Dienstleistungen ergibt. |
Tage | bezeichnet Kalendertage einschließlich aller sieben Wochentage, wobei für den Zweck einer Benachrichtigung der Tag, an dem eine Mitteilung abgeschickt wird, nicht gezählt wird; und weiter unter der Voraussetzung, dass für Zwecke der Ermittlung der Gültigkeitsdauer eines Tickets der Tag, an dem das Ticket ausgestellt oder der Flug begonnen wird, nicht mitgezählt wird. |
Verweigertes Boarding | bezeichnet die Ablehnung, Passagiere auf einem Flug zu befördern, obwohl sie ein gültiges Ticket, eine bestätigte Reservierung auf jenem Flug aufweisen und für den Check-in innerhalb der erforderlichen Frist und wie vertraglich vereinbart, vorstellig geworden sind. |
Elektronischer Gutschein | bezeichnet einen elektronischen Fluggutschein oder ein anderes in unserer Datenbank gespeichertes Wertdokument. |
Elektronisches Ticket | bezeichnet den von uns oder in unserem Auftrag ausgestellten Reisebeleg/den Reiseschein, die elektronischen Gutscheine und ggfs. eine Bordkarte. |
Familienmitglied | bezeichnet die unmittelbare Beziehung einschließlich des Ehegatten, der Kinder (einschließlich der adoptierten Kinder), Eltern (einschließlich der Stiefeltern), Brüder (einschließlich der Stiefbrüder), Schwestern (einschließlich der Stiefschwestern), Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerinnen, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter. |
Fluggutschein | bezeichnet den Teil des Tickets, der die Bezeichnung „für den Durchlass geeignet" trägt, oder im Falle eines elektronischen Tickets den elektronischen Gutschein, der die speziellen Orte benennt, zwischen denen Sie eine Beförderung einfordern dürfen. |
Höhere Gewalt | bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die über Ihre Kontrolle hinausgehen und deren Konsequenzen nicht hätten vermieden werden können, selbst wenn man sämtliche Sorgfalt hätte walten lassen. |
Baby/Kleinkind | bezeichnet eine Person, die zum Zeitpunkt des Reisebeginns das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat. |
Flugschein | bezeichnet ein Dokument oder Dokumente, die von uns oder in unserem Auftrag an Passagiere ausgestellt werden, die auf elektronischen Tickets reisen, welche den Namen des Passagiers, die Fluginformationen und Mitteilungen enthalten. |
Normaler Preis | bezeichnet den höchsten für die Beförderung in einer bestimmten Beförderungsklasse genehmigten Preis. |
Passagier | bezeichnet jede Person, ausgenommen Besatzungsmitglieder, die mit unserer Zustimmung in einem Flugzeug befördert wird oder zu befördern ist. |
Passagiergutschein oder Passagierschein | bezeichnet jenen Teil des von uns oder in unserem Auftrag ausgestellten Tickets, der als solches gekennzeichnet ist und schließlich von Ihnen aufzubewahren ist. |
SZR | bezeichnet ein Sonderziehungsrecht laut Definition durch den Internationalen Währungsfonds. |
Sondertarif | bezeichnet einen Preis, der geringer als der normale Preis ist |
Stopover bzw. Zwischenstopp | bedeutet einen geplanten Zwischenstopp auf Ihrer Reise an einem Punkt zwischen dem Abflugort und dem Bestimmungsort |
Tarifplan | bezeichnet die publizierten Preise, Gebühren und/oder damit zusammenhängenden Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die, falls erforderlich, bei den zuständigen Behörden hinterlegt werden. |
Ticket | bezeichnet entweder das ausgestellte Dokument mit dem Titel „Passagierticket und Gepäckkontrolle" oder das elektronische Ticket, das in jedem Fall von uns oder in unserem Auftrag ausgestellt wird und die Vertragsbedingungen, Mitteilungen und die zugehörigen Gutscheine enthält. |
Nicht aufgegebenes Gepäck | bezeichnet Ihr sämtliches Gepäck abgesehen vom aufgegebenen Gepäck. |
1. Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen sind die Beförderungsbedingungen, auf die auf dem Ticket verwiesen wird und mit Ausnahme einer Bestimmung in den Unterartikeln 2, 3, 4 und 5 dieses Artikels gelten diese Bedingungen nur für jene Flüge oder Flugabschnitte, wenn unser Name oder der Kennungscode der Fluglinie (QR) in dem Feld für das Luftfahrtunternehmen auf dem Ticket für diesen Flug oder Flugabschnitt angegeben wird.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für eine unentgeltliche Beförderung und eine Beförderung zu einem Rabattpreis, außer sofern wir etwas anderes in unseren Verordnungen oder in den maßgeblichen Verträgen, Pässen oder Tickets vorgesehen haben.
2. Beförderung nach/von Kanada und in die/aus den USA
2.1 Diese Bedingungen gelten für die Beförderung zwischen Orten in Kanada oder zwischen einem Ort in Kanada und einem Ort außerhalb Kanadas nur, sofern sie in die in Kanada sich in Kraft befindlichen Tarife mit eingegliedert werden.
2.2 Wenn eine Beförderung in die oder aus den Vereinigten Staaten erfolgt, finden diese Bedingungen auf den Luftverkehr im Sinne des US-amerikanischen Luftverkehrsgesetzes von 1958 keine Anwendung, wenn es sich um einen zwischenstaatlichen, überseeischen oder ausländischen Lufttransport oder den Transport von Post mit einem Flugzeug handelt. Ein solcher Lufttransport wird von dem sich in den Vereinigten Staaten in Kraft befindlichen Tarif geregelt. Diese Bedingungen gelten auch für eine unentgeltliche Beförderung und eine Beförderung zu einem Rabattpreis, außer sofern wir etwas anderes in unseren Verordnungen oder in den maßgeblichen Verträgen, Pässen oder Tickets vorgesehen haben.
3. Charter
Wenn die Beförderung gemäß einer Chartervereinbarung vorgenommen wird, gelten diese Beförderungsbedingungen nur insofern, als sie durch Verweis oder anderweitig in die Bedingungen der Chartervereinbarung oder des Tickets eingegliedert werden. Wenn die Beförderung gemäß einem Pauschalreisevertrag mit einem Dritten durchgeführt wird, gelten diese Beförderungsbedingungen für Ihre Beförderung auf dem Luftweg mit Ausnahme jener Bestimmungen, welche Erstattungen behandeln.
4. Vorrangiges Recht
Diese Beförderungsbedingungen sind anwendbar, außer wenn sie nicht mit unseren Tarifen oder geltendem Recht, Regierungsverordnungen oder Anordnungen im Einklang stehen, wobei in solchen Fällen solche Tarife, Gesetze, Regierungsverordnungen oder Anordnungen Vorrang haben. Ist eine Vorschrift dieser Beförderungsbedingungen gemäß geltendem Recht ungültig, bleiben dessen ungeachtet die übrigen Vorschriften gültig.
5. Code-Sharing
Auf einigen Streckenverbindungen haben wir Vereinbarungen mit anderen Luftfahrtunternehmen, die als „Code-Sharing" bekannt sind. Dies bedeutet, dass, selbst wenn Sie eine Reservierung bei uns haben und ein Ticket besitzen, auf dem unser Name oder der Fluglinien-Kennungscode (QR) als Luftfahrtunternehmen angegeben ist, ein anderes Luftfahrtunternehmen das Flugzeug betreiben darf. Diese Beförderungsbedingungen gelten auch für eine solche Beförderung. Wenn solche Vereinbarungen gelten, weisen wir Sie zum Zeitpunkt der Reservierung auf das Luftfahrtunternehmen hin, welches das Flugzeug betreibt.
6. Bedingungen haben Vorrang vor den Verordnungen
Mit Ausnahme einer hierin vorgesehenen Vorschrift genießen diese Bedingungen im Falle einer Unvereinbarkeit zwischen diesen Beförderungsbedingungen und etwaigen anderen Verordnungen von Qatar Airways Vorrang, außer wenn die sich in den Vereinigten Staaten oder Kanada in Kraft befindlichen Tarife gelten, wobei in diesem Fall die Tarife Vorrang haben.
7. Verzögerung auf der Rollbahn
Es können eventuell lang anhaltende Verzögerungen auf der Rollbahn auf US-amerikanischen Flughäfen wegen Gründen vorfallen, die über die Kontrolle der Fluglinie hinaus gehen. Qatar Airways pflegt einen Notfallplan für Verzögerungen auf der Rollbahn, um die Vorschriften des US-Verkehrsministeriums (DOT) einzuhalten. Wenn allerdings eine Verzögerung auf der Rollbahn an einem US-amerikanischen Flughafen bei einem Codeshare-Flug vorfällt, der vom Codeshare-Partner von Qatar Airways betrieben wird, dann findet in diesem Fall der Notfallplan für Verzögerungen auf der Rollbahn der den Flug betreibenden Fluglinie Anwendung.
1. Tickets
1.1 Prima Facie-Vertragsnachweis
Ein Ticket ist wertvoll und Sie sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um es sicher aufzubewahren und zu gewährleisten, dass es nicht verloren geht oder gestohlen wird. Das Ticket stellt einen prima facie-Nachweis für einen Beförderungsvertrag zwischen uns als Luftfahrtunternehmen und Ihnen als auf dem Ticket benannten Passagier dar und Sie können eventuell aufgefordert werden, eine entsprechende Identifizierung vorzuweisen. Die vom Ticket umfassten Vertragsbedingungen stellen eine Zusammenfassung einiger dieser Beförderungsbedingungen dar. Wir werden die Beförderung nur dem Passagier anbieten, der Besitzer eines solchen Tickets ist oder im Besitz eines Zahlungsnachweises oder einer Teilzahlung, eines Dokuments eines anderen Luftfahrtunternehmens ist, das von einem anderen Luftfahrtunternehmen oder seinem bevollmächtigten Stellvertreter ausgestellt wurde. Das Ticket ist und verbleibt jederzeit im Eigentum des ausstellenden Luftfahrtunternehmens.
1.2 Ticket-Anforderungen
Sie haben kein Anrecht, auf einem Flug befördert zu werden, es sei denn, Sie legen ein gemäß unseren Verordnungen gültiges und ordnungsgemäß ausgestelltes Ticket vor, das den Gutschein für diesen Flug und sämtliche anderen unbenutzten Fluggutscheine und den Passagierbeleg umfasst. Ferner haben Sie kein Anrecht auf eine Beförderung, wenn das vorgelegte Ticket verschandelt wurde oder wenn es anders als durch uns oder von unserem bevollmächtigten Stellvertreter verändert wurde. Im Falle eines elektronischen Tickets haben Sie kein Anrecht auf eine Beförderung auf einem Flug, es sei denn, Sie legen eine positive Identifizierung vor, und es ist ein gültiges elektronisches Ticket ordnungsgemäß auf Ihren Namen ausgestellt worden.
1.3 Ticketverlust usw.
Im Falle eines Verlustes oder einer Verschandelung eines Tickets oder eines Teils davon oder der Nichtvorlage eines Tickets, das den Passagierbeleg und alle unbenutzten Fluggutscheine enthält, werden wir auf Ihren Antrag hin ein solches Ticket oder einen Teil davon durch die Ausstellung eines neuen Tickets austauschen, sofern ein leicht ermittelbarer Nachweis zu dem Zeitpunkt gegeben ist, dass ein für die betreffenden Flüge gültiges Ticket ordnungsgemäß ausgestellt wurde und Sie eine Vereinbarung unterzeichnen, uns die Kosten und Verluste bzw. Ausfälle zu erstatten, die uns oder einem anderen Luftfahrtunternehmen wegen eines Missbrauchs des Tickets notwendigerweise und angemessen entstanden sind. Wir werden von Ihnen keine Erstattung für solche Verluste oder Ausfälle verlangen, die sich aus unserer eigenen Fahrlässigkeit ergeben. Das ausstellende Luftfahrtunternehmen darf für diese Dienstleistung eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnen (die in unserem Fall nicht weniger als 50,00 US$ (oder den Gegenwert in der örtlichen Währung) beträgt).
1.4 Nicht transferierbares Ticket
Ein Ticket ist nicht transferierbar, außer wenn dies von etwaigen vor Ort geltenden Gesetzen, insbesondere jenen der Europäischen Gemeinschaft zu Pauschalreisen, gefordert wird. Wenn ein Ticket von jemand anderem als der darunter zur Beförderung oder im Zusammenhang damit zu einer Erstattung berechtigten Person vorgelegt wird, haften wir nicht der derart berechtigten Person gegenüber, wenn wir nach Treu und Glauben der Person, die das Ticket vorzeigt, eine Beförderung anbieten oder an sie eine Erstattung vornehmen.
1.5 Zu Rabattpreisen verkaufte Tickets
Einige Tickets werden zu Rabattpreisen verkauft, die eventuell teilweise oder vollständig nicht erstattungsfähig sind. Sie sollten den für Ihren Bedarf am besten geeigneten Preis auswählen. Eventuell möchten Sie auch sicherstellen, dass Sie eine geeignete Versicherung haben, um Fälle abzudecken, in denen Sie Ihr Ticket stornieren müssen. Viele Sondertarife sind nur zu den Terminen und für die auf dem Ticket angegebenen Flüge gültig und dürfen überhaupt nicht geändert werden oder können nur bei Zahlung einer zusätzlichen Gebühr geändert werden.
2. Gültigkeit
2.1 Gültigkeitsdauer
Der Gültigkeitszeitraum für Tickets, die zu normalen Hin-, Rund- oder Circle Trip-Preisen ausgestellt werden, beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Reisebeginns oder, wenn der erste Fluggutschein ein offenes Datum aufweist und/oder nicht verwendet wurde, ab dem Zeitpunkt der entsprechenden Ticketausgabe.
Wenn ein oder mehrere Teile eines Tickets eine Exkursion oder einen sonstigen Sondertarif beinhalten, der einen kürzeren Ticket-Gültigkeitszeitraum als oben angegeben aufweist, gilt ein solcher kürzerer Gültigkeitszeitraum nur für eine solche Exkursion oder die Beförderung zum Sondertarif.
2.2 Verlängerung der Gültigkeit
Wenn Sie daran gehindert werden, innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets zu reisen, weil wir:
1. den Flug streichen, für den Sie eine Reservierung inne haben; oder
2. einen geplanten Stopp, der Ihr Abflugsort, Zielort oder ein Stopover ist, auslassen, oder
3. es versäumen, einen Flug angemessen gemäß dem Flugplan durchzuführen; oder
4. wir bewirken, dass Sie einen Anschluss verpassen; oder
5. wir Ihre durch eine andere Benutzerklasse ersetzen; oder
6. nicht in der Lage sind, einen zuvor bestätigten Platz anzubieten,
wird die Gültigkeit Ihres Tickets bis zu unserem ersten Flug, in dem Platz in der Benutzerklasse, für die der Preis gezahlt worden ist, zur Verfügung steht, verlängert.
2.3 Unvermögen, Platz anzubieten
Wenn ein Passagier, der ein Ticket besitzt, davon abgehalten wird, innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets zu reisen, weil wir zu dem Zeitpunkt, zu dem der Passagier eine Reservierung verlangt, nicht in der Lage sind, Platz auf dem Flug bereitzustellen, wird die Gültigkeit des Tickets dieses Passagiers im Einklang mit unseren Verordnungen verlängert.
2.4 Erkrankung eines Passagiers
Wenn ein Passagier, nachdem er oder sie seine oder ihre Reise begonnen hat, aufgrund einer Krankheit davon abgehalten wird, innerhalb des Zeitraums oder der Gültigkeit des Tickets zu reisen, können wir (sofern eine solche Verlängerung nicht durch unsere für den vom Passagier entrichteten Preis geltenden Verordnungen ausgeschlossen ist) den Gültigkeitszeitraum des Tickets jenes Passagiers bis zu dem Zeitpunkt verlängern, an dem der Passagier laut einem ärztlichen Attest reisefähig ist, oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Zeitpunkt ab dem Punkt, an dem die Reise wieder aufgenommen wird, wenn auf dem Flug Platz in der Benutzerklasse, für welche der Preis entrichtet wurde, zur Verfügung steht. Wenn die im Ticket verbleibenden Fluggutscheine einen oder mehrere Stopover umfassen, kann die Gültigkeit dieses Tickets, vorbehaltlich unserer Verordnungen, um nicht mehr als drei Monate ab dem auf einem solchen Attest angegebenen Datum verlängert werden. Unter solchen Umständen können wir ebenso den Gültigkeitszeitraum von Tickets anderer Mitglieder der unmittelbaren Familie des Passagiers, die einen krank geschriebenen Passagier begleiten, verlängern.
2.5 Tod eines Passagiers
Im Falle des Todes eines Passagiers auf der Route können die Tickets der Begleitpersonen des Passagiers durch Verzicht auf den Mindestaufenthalt oder durch eine Verlängerung der Gültigkeit modifiziert werden. Bei einem Todesfall in der unmittelbaren Familie eines Passagiers, der eine Reise begonnen hat, können das Ticket des Passagiers und jene seiner oder ihrer unmittelbaren Familie, die den Passagier begleitet, ebenso modifiziert werden. Jegliche solche Abänderung wird nach dem Erhalt einer gültigen Sterbeurkunde vorgenommen und eine Verlängerung der Gültigkeit erfolgt dann für einen Zeitraum von höchstens 45 Tagen ab dem Todeszeitpunkt.
3. Reihenfolge von Fluggutscheinen
3.1 Wir werden Fluggutscheine oder im Falle eines elektronischen Tickets einen elektronischen Gutschein nur in der Reihenfolge vom Abflugort über etwaige vereinbarte Haltepunkte bis zum abschließenden Zielort, wie auf dem Ticket angezeigt, einlösen. Der Preis, den Sie gezahlt haben, basiert auf unseren Tarifen und gilt für die Beförderung, wie auf dem Ticket angegeben; er bildet einen elementaren Bestandteil unseres Vertrags mit Ihnen.
3.2 Das Ticket ist eventuell nicht gültig und wir lösen Ihr Ticket ggf. nicht ein, wenn der Beleg für den ersten Flug oder im Falle eines elektronischen Tickets ein elektronischer Gutschein für eine internationale Reise nicht verwendet worden ist und Sie Ihre Reise an einem Stopover oder vereinbarten Haltepunkt beginnen. Das Ticket verliert seine Gültigkeit und wird von uns nicht akzeptiert, wenn alle Fluggutscheine nicht in der auf dem Ticket angegebenen Reihenfolge eingesetzt werden.
3.3 Sollten Sie eine Komponente Ihrer Beförderung ändern möchten, müssen Sie uns im Voraus kontaktieren. Der Preis für Ihre neue Beförderung wird berechnet und Ihnen wird die Option eingeräumt, den neuen Preis zu akzeptieren oder Ihre ursprüngliche Beförderung gemäß Ticket aufrecht zu erhalten. Sollten Sie sich durch Höhere Gewalt veranlasst sehen, eine Komponente Ihrer Beförderung zu ändern, müssen Sie uns schnellstmöglich kontaktieren und wir werden uns mit angemessenen Kräften bemühen, Sie ohne Neuberechnung des Preises zu Ihrem nächsten Stopover oder endgültigen Zielort zu befördern.
3.4 Sollten Sie Ihre Beförderung ohne unsere Zustimmung ändern oder es versäumen, auf der gesamten gebuchten Reiseroute zu fliegen, werden wir den zutreffenden Preis für Ihre tatsächliche Reise festlegen. Sie müssen einen etwaigen Differenzbetrag zwischen dem entrichteten Preis und dem geltenden Gesamtpreis, zusammen mit einer geltenden Bearbeitungsgebühr für Ihre überarbeitete Beförderung bezahlen. Wir werden Ihnen den Differenzbetrag erstatten, wenn der neue Preis niedriger ist, ansonsten haben die unbenutzten Gutscheine jedoch keinen Wert.
3.5 Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass zwar einige Arten von Änderungen keine Preisänderung nach sich ziehen, andere jedoch, wie beispielsweise ein Wechsel des Abflugortes (zum Beispiel, wenn Sie nicht auf dem ersten Abschnitt fliegen) oder die Vornahme einer Richtungsumkehr der Reise zu einer Preiserhöhung führen können. Viele Sondertarife sind nur zu den Terminen und für die auf dem Ticket angegebenen Flüge gültig und dürfen überhaupt nicht geändert werden oder können nur bei Zahlung einer zusätzlichen Gebühr geändert werden.
3.6 Jeder Fluggutschein oder im Falle eines elektronischen Tickets ein elektronischer Gutschein wird für die Beförderung in der darin angegebenen Benutzerklasse an dem Tag und für den Flug, für den die Unterbringung reserviert wurde, akzeptiert. Wenn Fluggutscheine oder im Fall eines elektronischen Tickets ein elektronischer Gutschein ohne eine darauf angegebene Reservierung ausgestellt werden, wird der Platz auf Antrag vorbehaltlich der Bedingungen des maßgeblichen Preises und der Platzverfügbarkeit auf dem beantragten Flug reserviert.
3.7 Bitte beachten Sie, dass wir für den Fall, dass Sie für einen Flug, ohne uns im Voraus zu informieren, nicht vorstellig werden, Reservierungen für Ihre Rückreise oder einen Weiterflug stornieren können. Wenn Sie uns allerdings im Voraus darauf hinweisen, werden wir Ihre nachfolgenden Flugreservierungen nicht stornieren.
3.8 Ausnahme für in Italien erworbene Flugtickets: Wird der Hinflug (oder eine Teilstrecke des Hinflugs oder eine Teilstrecke des Rückflugs) aus irgendeinem Grund nicht angetreten, kann der Antrag auf Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Tickets für die nächste Teilstrecke oder die nachfolgenden Abschnitte nur nach vorheriger Mitteilung an Qatar Airways angenommen werden. Die Mitteilung kann innerhalb der unten angegebenen Frist über das Contact Center unter der Rufnummer +3902 30578845 (Support in italienischer Sprache von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 19:00 Uhr; Support in englischer Sprache an allen Wochentagen rund um die Uhr) erfolgen oder per E-Mail an noshownotification@eu.qatarairways.com (eine entsprechende Empfangsbestätigung wird versendet):
a) innerhalb von 24 Stunden nach planmäßigem Abflug des Fluges auf dem der No-Show (Nicht-Erscheinen) stattgefunden hat;
b) sollte die Abflugzeit des anschließenden Fluges innerhalb 24 Stunden des Fluges auf dem der No-Show passiert ist, muss die Kommunikation mit dem Kontakt Center wenigstens 2 Stunden für Abflug des anschließenden Fluges eingegangen sein.
Das Kontakt Center wird ein neues Elektronisches-Ticket mit geändertem Flugplan ausstellen. Hierfür muss der online Check-in auf der Website durchgeführt werden (wenn anwendbar) oder aber am Flughafen. Wenn der Passagier dies nicht mitteilt oder aber nicht im oben vorgegebenen Zeitrahmen, behält sich Qatar Airways das Recht vor, sollten Sitzplätze im anschließenden Segment vorhanden sein, eine Zahlung einzufordern. Diese Zahlung ist ein Betrag gleich dem Differenzbetrag zwischen dem bereits gezahlten Ticket und dem Preis korrespondierend zum höchsten verfügbaren Tarif derselben Klasse/Reiseabteil, der auf den geänderten Reiseplan zum Zeitpunkt der erneuten Ausstellung des Tickets fällig wird. Es sei denn die Tarifregeln des ursprünglichen Tickets sind vorteilhafter für den Passagier.
4. Name und Anschrift des Luftfahrtunternehmens
Unser Name darf auf dem Ticket abgekürzt werden. Als unsere Anschrift gilt der Abflugflughafen, der gegenüber der ersten Abkürzung unseres Namens im Feld „LUFTFAHRTUNTERNEHMEN" auf dem Ticket, oder im Falle eines elektronischen Tickets laut Angabe für unseren ersten Flugabschnitt auf dem Flugschein genannt wird. Diese sollte nicht als der Ort unterstellt werden, an dem wir unseren Geschäftssitz haben oder an dem die Gesellschaft für den Zweck des geltenden Ab- bzw. Übereinkommens ihre Hauptniederlassung hat.
1. Genehmigte Stopover
Stopover werden nur genehmigt, wenn sie mit uns im Voraus vereinbart wurden und auf dem Ticket angegeben sind.
2. Vereinbarte Haltepunkte
Stopover können an vereinbarten Haltepunkten vorbehaltlich der Regierungsauflagen und unserer Verordnungen genehmigt werden.
1. Allgemeines
Die Preise gelten nur für die Beförderung vom Flughafen am Ursprungsort hin zum Flughafen am Zielort. Die Tarife beinhalten keinen Landtransportservice zwischen Flughäfen und zwischen Flughäfen und den Stadtzentren, es sei denn, dies wird von uns ohne Aufpreis angeboten.
2. Geltende Preise
Geltende Tarife sind jene, die von uns oder in unserem Auftrag oder, wenn sie nicht derart publiziert werden, im Einklang mit unseren Verordnungen gestaltet werden. Vorbehaltlich der staatlichen Anforderungen und unserer Verordnungen gilt als Preis für den Flug oder die Flüge derjenige, der am Tag des Beginns der Beförderung, die vom Gutschein für den ersten Flug des Tickets abgedeckt ist, in Kraft ist. Wenn der erfasste Betrag nicht dem geltenden Preis entspricht, ist der Differenzbetrag vom Passagier zu entrichten oder, je nach Fall, von uns im Einklang mit unseren Verordnungen zu erstatten.
3. Routenführung
Außer wenn etwas anderes in unseren Verordnungen vorgesehen ist, gelten die Preise nur für Routen, die im Zusammenhang damit publiziert werden. Wenn es mehr als eine Routenführung zum selben Preis gibt, können Sie die Routenführung vor der Ticketausstellung angeben. Wird keine Routenführung angegeben, bestimmen wir die Routenführung.
4. Währung
Preise, Steuern, Gebühren und Abgaben sind in jeder für uns akzeptablen Währung zu zahlen. Wenn die Zahlung in einer anderen Währung als derjenigen, in welcher der Preis publiziert wird, vorgenommen wird, hat diese Zahlung zu dem im Einklang mit unseren Verordnungen festgelegten Wechselkurs zu erfolgen.
5. Steuern, Gebühren und Abgaben
Geltende Preise, Steuern, Gebühren und Abgaben, die von der Regierung oder einer anderen Behörde oder vom Flughafenbetreiber erhoben werden, sind von Ihnen zu zahlen. Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Ticket kaufen, werden Sie auf Steuern, Gebühren und Abgaben hingewiesen, die nicht im Preis inbegriffen sind und von denen die meisten normalerweise getrennt auf dem Ticket aufgeführt werden. Die Steuern, Gebühren und Abgaben, die für eine Flugreise erhoben werden, ändern sich derzeit ständig und können nach dem Zeitpunkt der Ticketerstellung erhoben werden. Wenn es zu einer Erhöhung von Steuern, Gebühren oder Abgaben kommt, die auf dem Ticket aufgeführt werden, werden Sie zu deren Entrichtung aufgefordert. Ebenso werden Sie zu deren Entrichtung aufgefordert, falls eine neue Steuer, Gebühr oder Abgabe selbst nach der Ticketerstellung erhoben wird. Falls etwaige Steuern, Gebühren oder Abgaben, die Sie uns zum Zeitpunkt der Ticketerstellung bezahlt haben, abgeschafft oder reduziert werden, so dass sie nicht länger für Sie gelten oder ein geringerer Betrag fällig ist, sind Sie dazu berechtigt, eine Erstattung zu beanspruchen.
1. Anforderungen an Reservierungen
1.1 Wir oder unser bevollmächtigter Stellvertreter werden Ihre Reservierung(en) aufzeichnen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung(en) zur Verfügung.
1.2 Wie in unseren Verordnungen vorgesehen, können bestimmte Preise Bedingungen unterliegen, die eventuell Ihr Recht auf eine Änderung oder Stornierung von Reservierungen beschränken oder ausschließen.
2. Ticketausstellfristen
Wenn Sie Ihr Ticket vor der genannten Ticketausstellfrist nicht bezahlt haben (oder bei uns eine Kreditvereinbarung getroffen haben), können wir Ihre Reservierung stornieren.
3. Personenbezogene Daten und Übermittlung von Passagiernamensaufzeichnungen („PNR“) sowie das Vorab-Passagier-Informationssystem (Advance Passenger Information System, „API“)
3.1 In einem Umfang wie in diesen Beförderungsbedingungen näher beschrieben, kann es erforderlich sein, dass Passagiere ihre personenbezogenen Daten (einschließlich Informationen im Rahmen von PNR und API) (gemeinsam „personenbezogene Daten“) uns, unseren Bevollmächtigten, anderen Fluggesellschaften und/oder Dienstleistern, die von uns im Zusammenhang mit den von uns Ihnen angebotenen Dienstleistungen bestellt wurden, zur Verfügung stellen. Dies kann beispielsweise zu Zwecken der Vornahme einer Buchung, der Reservierung eines Flugs, der Ausstellung eines Tickets, der Erfüllung des Beförderungsvertrags, der Inanspruchnahme eines anderen Ausgleichs in einem potenziellen Beschwerdeverfahren, der Inanspruchnahme zusätzlicher und ergänzender Dienstleistungen und zu Zwecken der Inanspruchnahme von Leistungen aus unserem Vielfliegerprogramm erforderlich sein; dies kann auch zur Erfüllung der Einwanderungs- und Einreisebestimmungen erforderlich sein, wenn nämlich Regierungsbehörden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Ihrer Reise gemäß diesen Beförderungsbedingungen bereitgestellt werden müssen. Personenbezogenen Daten werden gemäß geltendem Datenschutzrecht und entsprechend unserer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet. Wir behalten uns das Recht vor, personenbezogenen Daten eines Passagiers gemäß diesen Beförderungsbedingungen und zu den in diesem Artikel und in unserer Datenschutzerklärung definierten Zwecken zu verarbeiten. Die letzte und aktuelle Fassung unserer Datenschutzerklärung finden Sie unter dem Link www.qatarairways.com vor.
3.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Passagiers ist für die Erfüllung unserer in den Beförderungsbedingungen geregelter Leistungen erforderlich. Dies umfasst die Verarbeitungszwecke (i) der Reservierung und des Erwerbs eines Tickets einschließlich ergänzender Dienstleistungen, (ii) der Bereitstellung spezieller, mit der Beförderungsdienstleistung verbundener Dienstleistungen und (iii) der Akquisition, Aufbewahrung, Leitungsvorgabe und zu werbliche Informationen, wenn auch sonstige gesetzliche Voraussetzungen für derartige Maßnahmen gegeben sind. Ihre personenbezogenen Daten können außerdem dazu genutzt werden, administrative Formalitäten im Zusammenhang mit der Einwanderung und der Einreise in ein Gebiet zu erleichtern, Zahlungsausfällen vorzubeugen und Betrug zu bekämpfen sowie zur Sicherstellung der Sicherheit und des Schutzes von Flügen und zur Durchführung statistischer Untersuchungen.
3.3 Wie in Artikel 8 dieser Beförderungsbedingungen näher ausgeführt, kann das Unterlassen der Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten, oder die Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit bestimmter angegebener personenbezogener Daten gegebenenfalls zu der Entscheidung führen, das Boarding oder das Betreten eines Landes zu verweigern, ohne dass wir dafür verantwortlich sind und haften.
3.4 Die Bereitstellung bestimmter spezieller Zusatzdienstleistungen durch Drittanbieter wie beispielsweise der Zugang zur Lounge oder eine Reiseversicherung führt eventuell dazu, dass dieser Drittanbieter personenbezogene Daten aufzeichnet. In dieser Hinsicht werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der von Ihnen beauftragten Zusatzdienstleistungen verwendet.
3.5 Personenbezogene Daten werden von Ihnen bereitgestellt und von Fluggesellschaften erfasst, um Reservierungen zu ermöglichen und den Check-in-Prozess durchzuführen. PNR und API sind Datensätze der Reiseanforderungen jedes Passagiers, die in unserem Reservierungs- und Abflugkontrollsystemen vorgehalten werden. Sie können gegebenenfalls eine große Bandbreite von Informationen wie beispielsweise Reisedaten, Reiserouten, Ticketinformationen, Kontaktdaten, konkrete Reisebüros, Zahlungsmittel, Sitzplatznummern und Gepäckinformationen enthalten. Sämtliche Fluggesellschaften, uns eingeschlossen, sind gemäß geltendem Recht und Verordnungen in den meisten unserer Zielländer dazu verpflichtet, Grenzkontrollbehörden oder sonstigen inländischen oder ausländischen Behörden Zugang zu derartigen PNR- und API-Daten von Passagieren, welche in deren jeweiliges Land fliegen, bereitzustellen oder mit diesen Behörden solche Daten auszutauschen, um die Beförderungsbedingungen zu erfüllen. Dementsprechend ist es grundsätzlich möglich, dass personenbezogene Daten, die wir über Sie vorhalten, einschließlich Ihrer Reisepläne, an Zoll- und Einwanderungsbehörden jedes Landes auf Ihrer Reiseroute weitergegeben werden. Wenn Sie von uns zu einer anderen Fluglinie wechseln, dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten mit diesen anderen Fluggesellschaften austauschen, damit diese anderen Fluggesellschaften Ihre Reise organisieren können.
3.6 PNR-Daten dürfen von Staaten nur für die Zwecke der Verbesserung der Luftverkehrssicherheit, der Stärkung der inländischen Sicherheit sowie der Grenzsicherheit und zur Vorbeugung und Bekämpfung von Terrorismus und transnationalen und organisierten Straftaten eingesetzt werden. PNR-Daten dürfen Informationen über Passagiere beinhalten, die während des Reservierungsvorgangs bereitgestellt oder von Fluglinien oder Reisebüros vorgehalten werden, einschließlich Kreditkartendaten und anderer ähnlicher privater Finanzinformationen. Die PNR-Daten sollten von staatlichen Behörden nicht länger als für die angegebenen Zwecke im Zusammenhang mit ihrer Erfassung und für die Prüfungs- und Entschädigungszwecke nötig, gemäß inländischem Recht, aufbewahrt werden. Weitere Informationen zu diesen Regelungen, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, können Sie von der maßgeblichen inländischen Behörde, dem Transporteur oder Ihrem Reisebüro einholen.
3.7 Sofern Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihre personenbezogenen Daten erfasst werden, nicht widersprechen, behalten wir uns das Recht vor, personenbezogene Daten eines Passagiers zu benutzen oder sie an unsere Partner weiterzuleiten, um dem Passagier geeignete E-Mails zu allgemeinen Informationen, Service-E-Mails und etwaige Änderungen an Ihrem Flugplan zusenden zu können.
3.8 Wenn Sie uns gegenüber eine entsprechende Einwilligungserklärung abgegeben haben, werden Ihre personenbezogenen Daten dazu eingesetzt, uns mit Ihnen zu Marketing-Zwecken in Verbindung zu setzen. Wenn Sie eine entsprechende Einwilligungserklärung abgegeben haben, können sich auch unsere Partner mit Ihnen zu Marketing-Zwecken in Verbindung setzen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit, wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, widerrufen.
3.9 Sie können von Ihrem Recht Gebrauch machen, der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Dies führt jedoch eventuell zu einer Reisestornierung, einem mangelhaften Zugang zu bestimmten, speziell beauftragten Zusatzdienstleistungen oder zur Stornierung der Mitgliedschaft im Qatar Airways Privilege Club.
3.10 Wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, diese berichtigen, löschen oder dem Gebrauch Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen möchten, schauen Sie bitte auf der Contact Us (Kontaktieren Sie uns)-Seite unserer Webseite www.qatarairways.com.qa nach und nehmen dort die entsprechenden Schritte vor.
3.11 Zu den vorstehend beschriebenen Zwecken ermächtigen Sie uns, die zu diesen Zwecken notwendigen personenbezogenen Daten zu speichern und zu benutzen und diese gegebenenfalls an unsere Büros, autorisierten Bevollmächtigten, an Regierungsstellen, andere Fluggesellschaften oder Anbieter solcher Dienstleistungen zu übermitteln.
4. Sitzplätze
Wir werden uns bemühen, Anfragen zu Sitzplätzen im Voraus nachzukommen. Wir garantieren allerdings keine Zuteilung eines bestimmten Sitzplatzes im Flugzeug. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit selbst nach dem Boarding (Einsteigen in das Flugzeug) aus betrieblichen, Schutz- oder Sicherheitsgründen zuzuweisen oder neu zuzuweisen, und Sie stimmen zu, jeglichen Sitzplatz zu akzeptieren, der Ihnen auf dem Flug in der Benutzerklasse, für welche das Ticket ausgestellt worden ist, zugeteilt werden kann.
5. Gebühr für Nichterscheinen, wenn der Platz nicht belegt wird
Es ist im Einklang mit unseren Verordnungen eine Gebühr für das Nichterscheinen von Ihnen zu zahlen, wenn Sie es versäumen, einen Platz zu verwenden, für den eine Reservierung vorgenommen wurde.
6. Erneute Bestätigung von Reservierungen
Qatar Airways verlangt keine erneute Bestätigung von Reservierungen.
7. Stornierung von Anschlussflug-Reservierungen, die von uns vorgenommen wurden
Wenn Sie eine Reservierung nicht in Anspruch nehmen und es versäumen, uns darauf hinzuweisen, dürfen wir etwaige Reservierungen von Anschluss- oder Rückflügen stornieren oder die Stornierung verlangen.
8. Benutzung leerer Sitzplätze
Wir behalten uns das Recht vor, nach unserem eigenen Ermessen einen leeren Sitzplatz zu benutzen, für den eine Reservierung vorgenommen wurde, hinsichtlich dessen Sie es aber versäumen, von dieser Reservierung Gebrauch zu machen. Wir sind bei der Benutzung eines solchen unbesetzten Sitzplatzes nicht verpflichtet, den im Zusammenhang mit einer solchen Reservierung gezahlten Preis zu erstatten, außer laut der Vorschrift im Rahmen des hierin enthaltenen Artikels 11.
1. Sie müssen sich rechtzeitig vor Abflug an unserem Check-in Schalter und am Gate einfinden, damit alle behördlichen Formalitäten und Abflugverfahren erledigt werden können, in jedem Fall aber nicht später als zu der von uns angegebenen Zeit. Wenn Sie nicht rechtzeitig an unserem Check-in Schalter oder an unserem Gate eintreffen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert und nicht reisebereit oder reisefähig erscheinen, können wir den für Sie reservierten Platz streichen und werden den Flug nicht verschieben. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie die Bestimmungen dieses Artikels nicht einhalten.
2. Bei Flugtickets, die über die Website oder die Kontaktzentren von Qatar Airways erworben wurden, können wir verlangen, dass Sie beim Check-in am Flughafen die für den Kauf des Flugtickets verwendete Kreditkarte vorlegen.
In Polizeigewahrsam befindlicher Fluggast
3.1 In Polizeigewahrsam befindliche Fluggäste oder Minderjährige auf Inlandsflügen werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Nationalen Programms für Sicherheit in der Zivilluftfahrt (Civil Aviation Security Program - PNAVSEC) (Verordnung 7,168, vom 5. Mai 2010) befördert. Die Fluggäste müssen mindestens zwei (2) Stunden vor der Abflugzeit anwesend sein und ausgewiesen werden.
3.2 Die Beförderung per Flugzeug von in Gewahrsam befindlichen Fluggästen wird von der für die Begleitung verantwortliche Stelle mit dem Flugplatzbetreiber, dem Flugverskehrbetreiber und einem Vertreter der Bundespolizei koordiniert, um die Sondermaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen für das Einsteigen und Aussteigen, sowie die Verhaltensregeln an Bord des Flugzeuges im Einklang mit den Anforderungen des Begleitteams festzulegen. Die Koordinierung wird von der für die Begleitung verantwortlichen Stelle eingeleitet, und zwar mindestens achtundvierzig (48) Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit.
3.3 Das Begleitteam wird beim Check-in am Schalter bevorzugt abgefertigt, mit Ausnahme von Fluggästen, die gemäß den ANAC-Vorschriften besondere Hilfeleistungen benötigen.
3.4 Es können nicht mehr als zwei (2) in Gewahrsam befindliche Fluggäste mit ihren jeweiligen Begleitteams auf demselben Flug befördert werden. Das Einsteigen des in Haft stehenden Fluggasts kann vom Beförderer verweigert werden, wenn das Begleitteam nicht mindestens aus zwei (2) Fachkräften pro in Gewahrsam befindlichem Fluggast besteht.
3.5 Der Beförderer und der Flugkapitän können das Einsteigen des in Gewahrsam befindlichen Fluggasts verweigern, wenn dieser ihrer Erwägung nach eine Gefahr für die Betriebssicherheit, Sicherheitsvorkehrungen vor widerrechtlichen Eingriffen oder die Sicherheit der anderen Fluggäste darstellen könnte.
3.6 Unter Vorbehalt etwaiger Verbote gemäß der einschlägigen Gesetzgebung muss das Begleitteam über die entsprechende Ausrüstung für die Sicherung des in Gewahrsam befindlichen Fluggastes verfügen.
3.7 Der Bordservice für den in Gewahrsam befindlichen Fluggast und das Begleitteam umfasst keine alkoholischen Getränke, Metallbesteck oder Instrumente mit spitzen oder scharfen Kanten.
3.8 Die Begleiter müssen dafür Sorge tragen, dass der in Gewahrsam befindliche Fluggast:
(A) keine als Gepäck nicht akzeptierte in Artikel 9 dieser Beförderungsbedingungen festgelegten Gegenstände mit sich führt, einschließlich verbotene oder gefährliche Materialien;
(B) an einem sicheren und unauffälligem Ort auf das Flugzeug wartet;
(C) vor den anderen Fluggästen an Bord geht und nach ihnen aussteigt;
(D) einen Sitzplatz am Ender der Kabine, fern von den Notausgängen in Reihen mit zwei oder mehr Sitzplätzen einnimmt und zwischen ihm und dem Gang mindestens ein Mitglied des Begleitteams sitzt;
(E) nicht mit Handschellen an feste Teile des Flugzeugs fixiert wird, es sei denn der Fluggast benimmt sich undiszipliniert; und
(F) jederzeit begleitet und überwacht wird, auch beim Toilettengang.
3.9 Der Beförderung von in Polizeigewahrsam befindlichen Fluggästen auf internationalen Flügen geht eine Kontaktaufnahme mit der Bundespolizeizentrale, INTERPOL (IKPO - Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation), der örtlichen Flughafenverwaltung, dem Konsulat des Ziellandes des Fluggasts und dem Beförderer voraus, um die Beförderung und Vorgehensweise bei etwaigen Zwischenstopps / Anbindungen zu besprechen. Der Beförderer befolgt dieselben Verfahren, die auch bei in Polizeigewahrsam stehenden Fluggästen zu beachten sind.
1. Recht auf Ablehnung der Beförderung
Wir können Ihre Beförderung oder die Ihres Gepäcks aus Sicherheitsgründen oder nach unserem besten Ermessen ablehnen, wenn wir feststellen, dass:
1.1 Eine solche Maßnahme erforderlich ist, um geltendes Recht, Verordnungen oder Anordnungen eines Bundesstaates oder Landes, von dem aus geflogen, das angeflogen wird bzw. das überflogen werden muss, zu erfüllen; oder
1.2 Ihr Verhalten, Alter oder Ihr geistiger oder körperlichen Zustand, einschließlich Ihrer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen derart ausfällt, dass:
(A) Sie einer besonderen Betreuung durch uns bedürfen; oder
(B) es ein Unbehagen für andere Passagiere bewirkt oder Sie selbst für andere Passagiere anstößig sind; oder
(C) Sie eine Gefahr oder ein Risiko für sich selbst oder andere Personen oder Sacheigentum darstellen; oder
1.3 Eine solche Maßnahme nötig ist, weil Sie es unterlassen haben, unsere Anweisungen zu befolgen; oder
1.4 Sie es abgelehnt haben, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen; oder
1.5 Der geltende Preis oder etwaige Gebühren oder Steuern nicht gezahlt worden sind oder zwischen uns und Ihnen (oder der Person, die für das Ticket bezahlt) vereinbarte Kreditverträge nicht erfüllt worden sind; oder
1.6 es so aussieht, als ob Sie nicht ordnungsgemäß dokumentiert wären;
1.7 Sie eventuell anstreben, in ein Land einzureisen, zu dem Sie sich nur auf der Durchreise befinden; oder
1.8 Sie eventuell Ihre Dokumentation während des Flugs vernichten oder anderweitig beseitigen; oder
1.9 Sie ein Reisedokument, das von der Flugzeugbesatzung gegen eine Empfangsbescheinigung zu verwahren ist, nicht übergeben werden, wenn Sie dazu von uns aufgefordert werden; oder
1.10 Das von Ihnen vorgelegte Ticket:
(A) Unrechtmäßig erworben oder von einer anderen Körperschaft als dem ausstellenden Luftfahrtunternehmen oder seinem bevollmächtigten Stellvertreter gekauft worden ist; oder
(B) Als gestohlen oder verlustig gegangen gemeldet worden ist; oder
(C) Ein gefälschtes Ticket ist; oder
(D) Ein Fluggutschein von jemand anderem als uns oder einem anderen Luftfahrtunternehmen oder unseren jeweiligen bevollmächtigten Stellvertretern abgeändert oder verschandelt worden ist und wir uns das Recht vorbehalten, dieses Ticket einzubehalten; oder
1.11 Wenn Sie als die Person, die das Ticket vorlegt, nicht beweisen können, dass Sie die im Feld „PASSAGIERNAME" auf dem Ticket benannte Person sind und wir uns das Recht vorbehalten, dieses Ticket einzubehalten.
2. Besondere Betreuung
Die Akzeptanz unbegleiteter Kindern, behinderter Menschen, schwangerer Frauen oder erkrankter Personen zur Beförderung erfolgt vorbehaltlich einer vorherigen Absprache mit uns. Passagiere mit irgendwelchen Behinderungen, die uns über etwaige besondere Bedürfnisse zum Zeitpunkt der Ticketerstellung informiert haben und von uns akzeptiert worden sind, dürfen nachträglich nicht auf Grundlage einer solchen Behinderung oder besonderer Anforderungen abgelehnt werden.
3. Verweigerung der Beförderung oder Verweis eines Passagiers
Wir dürfen es nach unserem eigenen Ermessen ablehnen, Sie aufgrund Ihres Benehmens, Verhaltens, körperlichen oder geistigen Zustands zu befördern, bzw. dürfen wir Sie auf der Flugzeugroute des Flugzeugs verweisen. In einem solchen Fall dürfen wir den restlichen nicht genutzten Teil des Tickets stornieren, und Sie haben dann kein Anrecht auf eine weitere Beförderung oder eine Erstattung weder hinsichtlich des Abschnitts, der Gegenstand der Verweigerung der Beförderung oder des Verweises war, noch hinsichtlich darauffolgender Abschnitte, die vom Ticket abgedeckt werden. Wir haften nicht für behauptete etwaige Folgeschäden oder Schäden aufgrund einer solchen Verweigerung der Beförderung oder eines Verweises auf der Route. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen alle angemessenen Kosten für einen solchen Verweis laut Erwähnung in Artikel 12-2 einzufordern.
4. Entscheidung des Passagiers zum Abbruch der Reise – Ablehnung einer Weiterbeförderung
Wenn Sie und/oder etwaige Passagiere, die mit Ihnen reisen, nach dem Check-in ohne gültigen, schriftlich nachgewiesenen Grund die Entscheidung treffen, nicht auf der Streckenverbindung zu reisen, für die Sie eine gültige Bordkarte besitzen, so dass das Flugzeug eine Verspätung aufweist, während Sie und/oder Ihr Gepäck aus dem Flugzeug gebracht werden, behalten wir uns das Recht vor, von Ihnen sämtliche unmittelbaren Kosten erstattet zu bekommen, die bei uns infolge einer solchen Verzögerung angemessen anfallen.
Wir behalten uns das Recht vor, auf solche Kosten den Wert einer nicht genutzten Beförderung auf Ihrem Ticket und/oder jedwede Ihrer Geldmittel in unserem Besitz anzurechnen.
5. Beförderung von Babys/Kleinkindern
Einzelheiten zu den für Babys/Kleinkinder geltenden Vorschriften finden Sie auf unserer Website oder in unseren Beförderungsbedingungen.
Auf Flügen nach/von Kanada müssen Kleinkinder von einem Fluggast begleitet werden, der mindestens 16 Jahre alt ist. Kleinkinder können entweder auf dem Schoß gehalten oder auf einem Sitz neben dem begleitenden Passagier befördert werden. Pro begleitendem Passagier wird nur ein (1) Baby/Kleinkind akzeptiert.
1. Gegenstände, die als Gepäck nicht akzeptiert werden können
1.1 Sie dürfen Folgendes nicht in Ihrem Gepäck befördern:
(1) Gegenstände, die laut Definition in Artikel 1 kein Gepäck darstellen; oder
(2) Gegenstände, die vermutlich das Flugzeug oder Menschen oder Sachanlagen an Bord des Flugzeugs in Gefahr bringen, wie beispielsweise jene, die in den „Technischen Vorschriften für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg der Internationalen Organisation für die Zivile Luftfahrt" und den „Vorschriften für Gefährliche Güter des Internationalen Luftverkehrsverbands (IATA)" und/oder in unseren Verordnungen angegeben sind (weitere Informationen werden von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt); oder
(3) Gegenstände, deren Beförderung aufgrund geltenden Rechts, gültiger Verordnungen oder Anordnungen eines Landes, von dem abgeflogen, das angeflogen oder überflogen wird, verboten sind; oder
(4) Gegenstände, die unserer Auffassung nach aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder Eigenart für die Beförderung ungeeignet sind, wie beispielsweise zerbrechliche oder verderbliche Waren; oder
(5) Lebende Tiere, mit Ausnahme der Vorschriften in Unterartikel 10 dieses Artikels.
1.2 Andere Feuerwaffen und Munition als für Jagd- und Sportzwecke sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Feuerwaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können als aufgegebenes Gepäck im Einklang mit unseren Verordnungen angenommen werden. Feuerwaffen müssen ungeladen, mit betätigter Sicherung und ordentlich verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den ICAO- und IATA-Vorschriften für Gefährliche Güter, auf die im obigen Unterartikel 1.1 verwiesen wird.
1.3 Sie dürfen in das aufgegebene Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, handelbare Dokumente, Wertpapiere oder andere Wertsachen, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente oder Warenproben mit aufnehmen.
1.4 Waffen wie beispielsweise antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können als aufgegebenes Gepäck im Einklang mit unseren Verordnungen akzeptiert werden, sind aber nicht in der Kabine erlaubt.
1.5 Wenn etwaige Gegenstände, auf die in Unterartikel 1.1, 1.2 oder 1.3 dieses Artikels verwiesen wird, befördert werden, unabhängig davon, ob sie von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen sind oder nicht, unterliegt deren Beförderung den Gebühren, Haftungsbeschränkungen und anderen Vorschriften dieser für die Gepäckbeförderung geltenden Bedingungen.
1.6 Wir transportieren keine Jagdtrophäen, die alle im Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgeführten Arten umfassen. Das CITES ist ein internationales Abkommen zwischen Regierungen, das sicherstellen soll, dass der internationale Handel mit Exemplaren wild lebender Tiere und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet.
2. Recht auf Ablehnung der Beförderung
2.1 Wir können die Beförderung solcher Gegenstände, die in Unterartikel 1 dieses Artikels als für die Beförderung als Gepäck verboten beschrieben werden, verweigern und können die Weiterbeförderung etwaiger solcher Gegenstände bei ihrer Entdeckung verweigern.
2.2 Wir können es ablehnen, einen Gegenstand aufgrund seiner Größe, Form, des Gewichts oder der Eigenart als Gepäck zu befördern.
2.3 Sofern im Voraus keine Abmachungen für ihre Beförderung mit uns getroffen worden sind, dürfen wir Gepäck, das über die geltenden Freigrenzen hinausgeht, auf späteren Flügen befördern.
2.4 Wir können es ablehnen, Gepäck als aufgegebenes Gepäck zu akzeptieren, außer wenn es ordnungsgemäß in Koffern oder anderen geeigneten Behältern verpackt ist, um eine sichere Beförderung bei gewöhnlicher Sorgfalt in der Handhabung sicherzustellen.
3. Recht auf Durchsuchung
3.1 Aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes werden wir Sie bitten, Sie zu durchsuchen und zu scannen, und Ihr Gepäck zu durchsuchen, zu scannen oder zu röntgen. Wir werden stets versuchen, Ihr Gepäck zu durchsuchen, zu scannen oder zu röntgen, wenn Sie anwesend sind. Wenn Sie allerdings nicht verfügbar sind, dürfen wir Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsuchen. Wenn Sie es uns nicht gestatten, die nötigen Schutz- und Sicherheitsdurchsuchungen, den Scan-Vorgang und eine Röntgenaufnahme durchzuführen, werden wir es ablehnen, Sie und Ihr Gepäck zu befördern. In einem solchen Fall haften wir Ihnen gegenüber unter keinen Umständen, ausgenommen für die Erstattung des Ticketwerts gemäß Artikel 11.
3.2 Dieses Durchsuchungsrecht, auf das in Unterartikel 3.1 verwiesen wird, führt zu keiner Pflicht unsererseits, noch begründet das Durchsuchungsrecht, unabhängig davon, ob es ausgeübt wird oder nicht, unser ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis, einen Gegenstand in Ihrem Gepäck zu befördern, der ansonsten von der Beförderung gemäß den Unterartikeln 1 und 2 dieses Artikels ausgeschlossen wäre.
4. Aufgegebenes Gepäck
4.1 Bei der Übergabe von aufzugebendem Gepäck an uns übernehmen wir die Aufsicht darüber und stellen für jedes aufgegebene Gepäckstück ein Gepäck-Identifikationsschild aus.
4.2 Wenn das Gepäck keinen Namen, keine Initialen oder eine andere persönliche Kennzeichnung aufweist, müssen Sie eine solche Kennzeichnung vor der Annahme am Gepäck anbringen.
4.3 In Ermangelung Ihrer gegenteiligen Erklärung zum Zeitpunkt der Gepäckaufgabe wird unterstellt, dass das Eigentum an sämtlichem Gepäck und seinen Inhalten allein Ihres ist.
4.4 Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, wir entscheiden, dass dies nicht möglich ist. In einem solchen Fall werden wir das aufgegebene Gepäck auf unserem nächsten Flug, auf dem Platz verfügbar ist, befördern.
5. Freigepäckmenge
Sie können kostenloses Gepäck wie angegeben und gemäß den Bedingungen und Begrenzungen in unseren Verordnungen befördern.
6. Übergepäck
Wir behalten uns das Recht vor, Gepäck über die Freigepäckmenge hinaus abzulehnen. Gepäck über die Freigepäckmenge hinaus wird nur nach unserem Ermessen vorbehaltlich einer Platz- und Gewichtsbegrenzung befördert. Sie werden eine Gebühr für die Gepäckbeförderung über die Freigepäckmenge hinaus zu dem in unseren Verordnungen vorgesehenen Preis und auf die vorgesehene Art und Weise entrichten.
7. Deklaration eines höheren Wertes und Gebühren
7.1 Wenn wir im Einklang mit unseren Verordnungen an einigen Standorten eine Möglichkeit zu einer höheren Wertangabe anbieten, können Sie einen Wert für aufgegebenes Gepäck über die anwendbaren Haftungsgrenzen hinaus deklarieren. Wenn Sie eine solche Deklaration vornehmen, müssen Sie die geltenden Gebühren entrichten.
7.2 Wir werden es ablehnen, eine Deklaration eines höheren Wertes auf aufgegebenes Gepäck zu akzeptieren, wenn ein Teil der Beförderung von einem anderen Luftfahrtunternehmen bereitgestellt werden soll, das eine solche Möglichkeit nicht anbietet.
8. Nicht aufgegebenes Gepäck (Gepäck, das Sie mit ins Flugzeug nehmen)
8.1 Wir legen maximale Abmessungen und Gewichte für nicht aufgegebenes Gepäck fest. Der Gegenstand muss unter den Sitz vor Ihnen oder in ein geschlossenes Ablagefach der Kabine passen. Gegenstände, hinsichtlich derer wir ein übermäßiges Gewicht oder eine übermäßige Größe bestimmen, sind in der Kabine nicht zugelassen.
8.2 Gegenstände, die unserer Meinung nach nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (dies umfasst unter anderem empfindliche Musikinstrumente), werden nur für die Beförderung im Ablagefach in der Kabine akzeptiert, wenn Sie uns eine vorherige Mitteilung haben zukommen lassen und unsererseits eine Genehmigung erteilt wurde. Sie müssen eventuell eine gesonderte Gebühr für diesen Service entrichten.
9. Gepäckabholung und -ausgabe
9.1 Sie sind verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck abzuholen, sobald es für die Abholung an Ihrem Zielort oder Stopover (bzw. Zwischenstopp) zur Verfügung gestellt wird.
9.2 Nur der Inhaber des Gepäckaufgabe- und Gepäck-Identifikationsschilds, das dem Passagier zum Zeitpunkt der Gepäckausgabe ausgehändigt wurde, hat ein Anrecht darauf, die Gepäckausgabe zu verlangen. Das Versäumnis, das Gepäck-Identifikationsschild zu zeigen, verhindert nicht die Ausgabe, sofern die Gepäckaufgabe nachgewiesen wird und das Gepäck anderweitig identifiziert wird.
9.3 Wenn eine Person, die das Gepäck verlangt, nicht in der Lage ist, die Gepäckaufgabe nachzuweisen und das Gepäck mittels eines Gepäck-Identifikationsschilds zu kennzeichnen, werden wir das Gepäck an eine solche Person nur unter der Bedingung ausgeben, dass er oder sie uns zu unserer Zufriedenheit sein oder ihr Recht darauf nachweist, und wenn dies von uns verlangt wird, muss eine solche Person eine angemessene Sicherheit hinterlegen, um uns für etwaige Verluste, einen Schaden oder Auslagen zu entschädigen, die uns eventuell infolge dieser Ausgabe entstehen.
9.4 Die Annahme von Gepäck durch den Inhaber des Gepäckaufgabenachweises ohne Reklamation zum Zeitpunkt der Ausgabe ist ein prima facie-Beweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand und im Einklang mit den Vertragsbedingungen ausgehändigt worden ist. Sollte ein Kunde bemerken, dass das Gepäck beschädigt ist, muss er/sie sich unverzüglich, d.h. vor dem Verlassen des Ankunftsterminals und spätestens innerhalb von sieben Tagen ab dem Empfangsdatum, bei dem Luftfahrtunternehmen eine schriftliche Beschwerde einreichen.
9.5 Bezüglich des Eigentums an irgendeinem Gepäck, das nicht reklamiert wird, nachdem es sich 90 Tage in unserer Aufsicht und in unserem Besitz befunden hat, wird unterstellt, dass es uns überlassen wird. Wir können Regelungen für die Verfügung über solches Gepäck und für die sich aus dem Verkauf ergebenden Erlöse nach unserem Befinden treffen.
10. Tiere
10.1 Tiere wie beispielsweise Hunde, Katzen, Hausvögel und andere Haustiere werden, wenn sie ordnungsgemäß in einem Transportbehälter untergebracht sind und die gültigen Gesundheits- und Impfbescheinigungen als Begleitdokumente, Einreisegenehmigungen und sonstige Dokumente, die von den Einreise- oder Transitländern verlangt werden, vorliegen, mit unserer Zustimmung im Voraus für die Beförderung im Flugzeugladeraum, vorbehaltlich unserer Verordnungen, akzeptiert. Die einzigen Ausnahmen sind Falken und Diensthunde, die den Eigentümer in die Passagierkabine des Flugzeugs, vorbehaltlich der Bedingungen, begleiten dürfen. Falken sind allerdings nur in der Economy Class-Kabine gestattet. Für Einzelheiten zu Diensthunden schauen Sie bitte im nachfolgenden Unterartikel 10.3 und Artikel 18 dieser Beförderungsbedingungen nach.
10.2 Wenn es als Gepäck akzeptiert wird, wird das Tier zusammen mit seinem Behälter und beförderter Nahrung nicht in die Freigepäckmenge des Passagiers aufgenommen, sondern stellt Übergepäck dar, für das Sie verpflichtet sind, den geltenden Preis zu entrichten.
10.3 [Auf einem Flug zu oder von den in Absatz 18.2 erwähnten Ländern] wird ein Diensthund, der einen behinderten Passagier begleitet, zusammen mit Behältern und Nahrung sowie anderen Notwendigkeiten für Ihren Flug (z.B. für die Handhabung der Reststoffe des Hundes), in der Passagierkabine kostenlos, vorbehaltlich der in Artikel 18 dieser Beförderungsbedingungen festgelegten Beförderungsbedingungen, befördert.
10.4 Die Akzeptanz von Tieren zur Beförderung unterliegt der Bedingung, dass Sie die volle Verantwortung für ein solches Tier übernehmen. Wir haften nicht für Verletzungen oder einen Verlust, eine Verspätung, Krankheit oder den Tod eines solchen Tieres für den Fall, dass ihm die Einreise oder Durchreise durch ein Land, einen Bundesstaat oder ein Gebiet verwehrt wird.
10.5 Unbeschadet des obigen Teilartikels 10.4 sind wir dazu berechtigt, unsere Haftung gemäß dem gültigen Abkommen oder diesen Beförderungsbedingungen, je nach Fall, für eine Verletzung oder den Verlust, eine Verspätung, Krankheit oder den Tod eines beförderten Tieres durch Verweis auf das Gewicht des Tieres und, je nach Fall, die geltende Haftungsgrenze für aufgegebenes Gepäck, nicht aufgegebenes Gepäck oder Fracht zu begrenzen.
10.6 Wir haften Ihnen gegenüber für keinerlei Verlust, den Sie erleiden, weil Sie nicht über die Gesundheits- und Impfbescheinigungen, Einreisegenehmigungen, Transitgenehmigungen, Ausreisegenehmigungen und/oder andere für Ihre Tiere benötigten Dokumente verfügen. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen einen Teil oder sämtliche Geldbußen, Kosten, Gebühren, Ausfälle oder Haftungsbeträge, die wir bezahlt oder erlitten haben, weil Sie nicht über diese Dokumente verfügt haben, einzufordern.
11. Gegenstände, die den Passagieren vom Flughafensicherheitspersonal abgenommen werden
Wir sind nicht für Ihnen oder aus Ihrem Gepäck vom Flughafensicherheitspersonal im Einklang mit internationalen oder staatlichen Vorschriften abgenommene bzw. entfernte Gegenstände verantwortlich, unabhängig davon, ob etwaige solche Gegenstände in der Folge von diesem Flughafensicherheitspersonal einbehalten oder vernichtet oder von diesem Flughafensicherheitspersonal an uns weitergereicht werden.
12. Persönliche Gegenstände
Wir akzeptieren keine Haftungsübernahme für Schäden an und/oder einen Verlust oder die Vernichtung Ihres persönlichen Eigentums als Konsequenz daraus, dass Sie es unbeaufsichtigt in einem unserer Flugzeuge und/oder in einem Gebäude, einer Flughafeneinrichtung oder Fahrzeugen, die wir benutzen, zurückgelassen haben.
1. Flugpläne
1.1 Wir verpflichten uns, uns nach besten Kräften zu bemühen, Sie und Ihr Gepäck in angemessener Zeit zu befördern und uns an die veröffentlichten Flugpläne, die zum Zeitpunkt der Reise in Kraft sind, zu halten, es wird aber keine bestimmte Zeit für den Beginn oder den Abschluss der Beförderung festgelegt, und die in den Flugplänen oder anderswo angegebenen Zeiten sind ungefähre Angaben, werden nicht garantiert und stellen keinen Bestandteil der Vertragsbedingungen dar. Die Zeitpläne unterliegen ohne vorherige Ankündigung Änderungen, und wir übernehmen keine Haftung für die Vornahme von Anschlussflügen.
1.2 Wir dürfen ohne vorherige Ankündigung alternative Luftfahrtunternehmen oder Flugzeuge als Ersatz einsetzen.
2. Streichung, Änderung des Zeitplans usw.
2.1 Wenn wir einen Flug streichen oder dieser eine Verspätung aufweist, nicht in der Lage sind, zuvor bestätigten Platz bereitzustellen, es versäumen, an einem Passagier-Stopover oder Zielort anzuhalten oder bewirken, dass Sie einen Verbindungsflug, für den Sie eine Reservierung inne haben, verpassen, werden wir entweder:
(i) Sie auf einem anderen unserer Linienpassagierdienste, auf dem Platz zur Verfügung steht, befördern oder
(ii) Sie an den auf dem Ticket angegebenen Zielort oder den geltenden Teil davon durch unseren eigenen Linienverkehrsdienst oder den Linienverkehr eines anderen Luffahrtunternehmens oder mittels eines Landtransports umleiten. Wenn die Summe aus dem Preis, der Übergepäckgebühr und einer geltenden Servicegebühr für die überprüfte Routenführung höher als der Erstattungswert des Tickets oder des geltenden Teils davon ist, werden wir keinen zusätzlichen Preis oder Gebühren von Ihnen verlangen und werden die Differenz zurückerstatten, wenn der Preis und die Gebühr für die überprüfte Routenführung niedriger sind; oder
(iii) Eine Erstattung im Einklang mit den Vorschriften von Artikel 11 vornehmen und Ihnen gegenüber keine weitere Haftung aufweisen.
2.2 Beim Auftreten einer der in Artikel 10.2.1 dargelegten Vorfälle sind, sofern nichts anderes in der geltenden Konvention vorgesehen ist, die in Artikel 10.2.1(i) bis 10.2.1 (iii) dargestellten Optionen die alleinigen und ausschließlichen Rechtsmittel für Sie, und wir tragen Ihnen gegenüber keinerlei weitere Haftung.
3. Sitzplätze für bestätigte Reservierungen
Wir unternehmen jede Anstrengung, um Sitzplätze bereitzustellen, für welche bestätigte Reservierungen vorgenommen wurden, es wird allerdings keine absolute Verfügbarkeitsgarantie durch die Ausdrücke „Reservierung", „bestätigt", „Status OK" und die damit verknüpften Zeitangaben gegeben.
4. Entschädigung für verweigertes Boarding
Wenn wir nicht in der Lage sind, einen zuvor bestätigten Platz bereitzustellen, werden wir jenen Passagieren, denen das Boarding verweigert wurde, eine Entschädigung im Einklang mit der geltenden Konvention und dem anwendbaren Recht und/oder unserem Entschädigungssystem für ein verweigertes Boarding, das in unseren Verordnungen dargelegt wird, anbieten.
5. Haftung des Luftfahrtunternehmens für Fehler oder Unterlassungen
Außer im Falle von Handlungen oder Unterlassungen, die mit Absicht vorgenommen wurden, um einen Schaden zu bewirken oder rücksichtslos und mit der Kenntnis vorgenommen wurden, dass vermutlich Schäden eintreten würden, haften wir nicht für Fehler oder Unterlassungen in Flugplänen oder anderen veröffentlichten Zeitplänen oder für Zusicherungen, die von unseren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Vertretern hinsichtlich der Kalenderdaten oder Zeitpunkte der Abflüge oder einer Ankunft oder hinsichtlich des Betriebs eines Fluges getätigt wurden.
1. Allgemeines
Nach unserem Versäumnis, eine Beförderung im Einklang mit den Vertragsbedingungen bereitzustellen, oder wenn Sie eine freiwillige Änderung Ihrer Vereinbarungen verlangen, erfolgt eine Erstattung für ein nicht oder teilweise nicht genutztes Ticket durch uns im Einklang mit diesem Artikel und unseren Verordnungen.
2. Person, an die eine Erstattung vorgenommen wird
2.1 Mit Ausnahme einer hierin in diesen Unterartikel aufgenommenen Vorschrift sind wir dazu berechtigt, eine Erstattung entweder an die auf dem Ticket genannte Person oder, bei Vorlage eines zufriedenstellenden Nachweises einer solchen Zahlung, an die Person vorzunehmen, welche das Ticket bezahlt hat.
2.2 Wenn ein Ticket von einer anderen Person als dem auf dem Ticket genannten Passagier bezahlt worden ist und wir auf dem Ticket angegeben haben, dass das Ticket einer Beschränkung hinsichtlich einer Rückerstattung unterliegt, werden wir eine Erstattung nur an die Person, die für das Ticket bezahlt hat, oder an die betreffende Person vornehmen.
2.3 Außer im Falle verlorener Tickets werden Erstattungen nur bei Übergabe des Passagiergutscheins oder des Passagierscheins sowie Abgabe aller nicht genutzten Fluggutscheine an uns vorgenommen.
2.4 Eine Erstattung an jemanden, der den Passagiergutschein oder den Passagierbeleg und alle nicht genutzten Fluggutscheine vorlegt und sich selbst als Person darstellt, an welche die Erstattung im Rahmen der Unterartikel 2.1 oder 2.2 dieses Artikels erfolgen kann, gilt als ordnungsgemäße Erstattung und entlastet uns von jeglicher Haftung und jeglichen weiteren Erstattungsansprüchen.
3. Vorgeschriebene Erstattungen
Wenn wir einen Flug streichen, es versäumen, einen Flug vernünftig gemäß dem Flugplan zu betreiben, es versäumen, an einem Punkt zu halten, der für den Passagier den Zielort darstellt oder laut Ticket als Stopover vorgesehen ist, nicht in der Lage sind, einen vorher bestätigten Platz bereitzustellen oder bewirken, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine Reservierung haben, beläuft sich die Höhe der Erstattung auf:
3.1 Wenn kein Teil des Tickets genutzt worden ist, den Betrag, der dem gezahlten Preis entspricht.
3.2 Wenn ein Teil des Tickets genutzt worden ist, entspricht die Erstattung dem höheren Betrag von:
(i) Dem Preis für den einfachen Flug (abzüglich geltender Rabatte und Gebühren) ab dem Unterbrechungsort bis zum Zielort oder Ort des nächsten Zwischenaufenthalts, oder
(ii) Dem Differenzbetrag zwischen dem gezahlten Preis und dem Preis für die genutzte Beförderung.
4. Freiwillige Erstattungen
Wenn Sie eine Erstattung Ihres Tickets aus anderen als den in Unterartikel 3 dieses Artikels dargestellten Gründen erhalten möchten, liegt es in unserem alleinigen Ermessen, die Erstattung zu bestimmen, deren Höhe Folgendem entspricht:
4.1
1) Wenn kein Teil des Tickets genutzt worden ist, ein Betrag entsprechend dem gezahlten Preis, abzüglich etwaiger geltender Bearbeitungsgebühren, Stornogebühren, Datumänderungsgebühren und Gebühren für das Nichterscheinen; oder
2) Wenn ein Teil des Tickets genutzt worden ist, wird eine Erstattung in Höhe eines Betrags erfolgen, der dem Differenzbetrag zwischen dem gezahlten Preis und dem geltenden Preis für die Reise zwischen den Orten, für welche das Ticket genutzt wurde, entspricht, abzüglich etwaiger geltender Bearbeitungsgebühren , Stornierungsgebühren, Datumsänderungsgebühren und Gebühren für das Nichterscheinen.
5. Erstattung eines verloren gegangenen Tickets
Wenn ein Ticket oder ein Teil davon oder eine für die Ausstellung eines elektronischen Tickets verwendete Karte verloren geht, erfolgt eine Erstattung nach einem für uns zufriedenstellenden Nachweis des Verlustes und nach Zahlung etwaiger geltender Bearbeitungsgebühren, sofern
(a) Das verloren gegangene Ticket oder ein Teil davon nicht genutzt, zuvor erstattet oder ersetzt worden ist, und
(b) Die Person, an welche die Erstattung vorgenommen wird, sich in der von uns eventuell vorgeschriebenen Form verpflichtet, uns den erstatteten Betrag für den Fall und in dem Umfang zurückzuzahlen, in dem das verloren gegangene Ticket oder ein Teil davon von einer Person benutzt wird oder jene Erstattung davon an eine Person im Besitz des Tickets erfolgt.
(c) Verlieren wir oder unser bevollmächtigter Stellvertreter das Ticket oder einen Teil davon, unterliegt der Verlust unserem Verantwortungsbereich.
6. Recht auf Ablehnung einer Erstattung
6.1 Nach dem Ablauf der Gültigkeit des Tickets dürfen wir die Erstattung ablehnen, wenn Ihr Antrag später als zu der in unseren Verordnungen vorgeschriebenen Frist gestellt wird.
6.2 Wir dürfen die Erstattung eines Tickets, das uns oder Regierungsbeamten als Nachweis der Absicht, von diesem Land abzufliegen, vorgelegt wurde, ablehnen, außer wenn Sie zu unserer Zufriedenheit nachweisen, dass es Ihnen gestattet ist, in dem Land zu bleiben oder Sie mit einem anderen Luftfahrtunternehmen oder anderen Beförderungsmitteln abreisen.
7. Währung
Alle Erstattungen unterliegen staatlichen Gesetzen, Normen und Verordnungen oder Anordnungen des Landes, in dem das Ticket ursprünglich erworben wurde, und des Landes, in dem die Erstattung vorgenommen wird. Vorbehaltlich der vorgenannten Vorschrift erfolgen Erstattungen normalerweise in der Währung, in der das Ticket bezahlt wurde, sie können aber im Einklang mit unseren Verordnungen in einer anderen Währung vorgenommen werden.
8. Von wem eine Ticketerstattung erfolgt
Freiwillige Erstattungen werden von dem Luftfahrtunternehmen, das ursprünglich das Ticket ausgestellt hat, oder seinem Erfüllungsgehilfen nur vorgenommen, wenn dies genehmigt wurde.
9. Nicht erstattungsfähiges Ticket für Charterflug
Tickets für Charterflüge, die als Teil der inbegriffenen Pauschalreisen genutzt werden, sind unsererseits unter keinen Umständen erstattungsfähig.
10. Erstattung auf Kreditkartenkonten
Eine fällige Erstattung für Tickets, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, kann nur dem für den ursprünglichen Erwerb verwendeten Kreditkartenkonto gutgeschrieben werden. Der von uns zu zahlende erstattungsfähige Betrag entspricht den Bestimmungen in diesem Artikel nur auf Basis des auf dem Ticket eingetragenen Betrags und der Währung. Der erstattungsfähige und dem Kreditkartenkonto des Karteninhabers gutzuschreibende Betrag kann vom ursprünglich seitens der Kreditkartengesellschaft für das Ticket belasteten Betrag aufgrund von Kursdifferenzen in der Währungsumrechnung abweichen. Solche Abweichungen berechtigen den Erstattungsempfänger zu keiner Reklamation uns gegenüber.
1. Unakzeptables Benehmen
Wenn Sie sich unserer angemessenen Meinung nach an Bord des Flugzeugs derart verhalten, dass Sie das Flugzeug oder eine Person oder ein Sacheigentum an Bord in Gefahr bringen oder die Besatzung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindern oder etwaigen Anweisungen der Besatzung, dies umfasst unter anderem jene hinsichtlich des Rauchens, Alkohols oder Drogenkonsums, nicht nachkommen oder sich auf eine Art und Weise benehmen, die andere Passagiere vernünftigerweise ablehnen können, dürfen wir solche Maßnahmen ergreifen, die wir als nötig erachten, um die Fortsetzung eines solchen Verhaltens zu unterbinden, dies umfasst auch das Anlegen von Fesseln. Wir können verlangen, dass Sie das Flugzeug an einer beliebigen Stelle verlassen und es darf Ihnen ein Anschlussflug verweigert werden; desweiteren können Sie wegen der im Flugzeug begangenen Straftaten strafrechtlich verfolgt werden.
2. Zahlung von Kosten für die Umleitung
Wenn wir als Konsequenz Ihres Benehmens das Flugzeug zu einem außerplanmäßigen Zielort umleiten und Sie des Flugzeugs verwiesen werden, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen alle angemessenen und sachgerechten Kosten für die Umleitung in Rechnung zu stellen, dies umfasst unter anderem Gebühren für die Luftverkehrskontrolle, wegen der Umleitung angefallene Treibstoffkosten, Flughafenlandegebühren und nötige Kosten für die Flugbesatzung.
3. Verwendung elektronischer Geräte an Bord des Flugzeugs
Aus Gründen der Sicherheit dürfen wir den Betrieb von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeugs verbieten oder beschränken, dies umfasst unter anderem Kofferradios, CD-Spieler, elektronische Spiele oder Sendegeräte inklusive Mobiltelefone, ferngesteuerte Spielsachen und Funkgeräte. Sie dürfen keine sonstigen elektronischen Geräte an Bord ohne unsere Erlaubnis betreiben; ausgenommen hiervon sind mobile Aufnahmegeräte, Hörhilfen und Herzschrittmacher.
4. Nichtraucher-Flüge
Alle Qatar Airways-Flüge sind Nichtraucher-Flüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs verboten.
Wenn wir Absprachen für Sie mit einem Dritten treffen, um etwaige andere Dienstleistungen als die Beförderung auf dem Luftweg anzubieten, oder wir ein Ticket oder einen Gutschein ausstellen im Zusammenhang mit einer Beförderung oder Dienstleistungen (abgesehen von einer Beförderung auf dem Luftweg), die von einem Dritten erbracht werden, wie z. B. Hotelreservierungen oder eine Autovermietung, handeln wir bei einer solchen Handlungsvornahme nur als Ihr Vertreter. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Dritten als Dienstleister. Wenn wir Ihnen ebenfalls einen Landtransport anbieten, können für einen solchen Landtransport andere Bedingungen gelten. Solche Bedingungen werden von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
1. Allgemeines
Sie sind allein für die Einhaltung sämtlichen Rechts, aller Verordnungen, Anordnungen, Aufforderungen und Reiseanforderungen der Länder, von denen, in oder über die geflogen wird, und unserer Verordnungen und Anweisungen verantwortlich. Wir haften nicht für eine etwaige Hilfe oder Informationen, die Ihnen von unseren Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Erhalt notwendiger Unterlagen oder Visa oder der Einhaltung solcher Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Aufforderungen und Anforderungen erteilt werden, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder anderweitig gewährt werden; oder für die sich für Sie aus Ihrem Versäumnis ergebenden Konsequenzen, solche Dokumente oder Visa einzuholen oder solche Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Aufforderungen oder Anforderungen zu erfüllen.
2. Reisedokumente
Vor der Reise sind Sie dazu verpflichtet, alle Ausfuhr-, Einreise-, Gesundheits- und andere Dokumente, die gemäß etwaiger Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Aufforderungen und Voraussetzungen der betreffenden Länder erforderlich sind, vorzulegen und gestatten es uns, Kopien davon anzufertigen und aufzubewahren. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Beförderung abzulehnen, wenn Sie geltende Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Aufforderungen und Voraussetzungen nicht eingehalten haben oder Ihre Dokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen oder wenn Sie es uns nicht gestatten, Kopien davon anzufertigen und aufzubewahren.
3. Einreiseverweigerung
Sie stimmen zu, den geltenden Preis zu entrichten, wann immer wir auf eine Regierungsanordnung hin dazu verpflichtet sind, Sie aufgrund der Unzulässigkeit Ihrer Einreise in ein Land, unabhängig davon, ob es ein Transit- oder Zielort ist, zu Ihrem Ursprungsort oder anderswohin zu befördern. Wir können für die Zahlung eines solchen Preises auf an uns für eine unbenutzte Beförderung gezahlte Geldmittel oder Geldmittel von Ihnen, die sich in unserem Besitz befinden, zugreifen. Wir werden den für die Beförderung bis zum Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wird oder Sie des Landes verwiesen werden, gezahlten Preis nicht zurückerstatten.
4. Passagier ist für Geldstrafen, Kosten einer Festnahme usw. verantwortlich
Wenn wir dazu aufgefordert werden, aufgrund Ihrer Nichteinhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen, Aufforderungen und Voraussetzungen der betreffenden Länder eine Geldstrafe oder Geldbuße zu zahlen oder zu hinterlegen oder die erforderlichen Dokumente vorzulegen, werden Sie auf eine Aufforderung hin eine Erstattung jeglichen derart gezahlten oder hinterlegten Betrags und aller derart entstanden Auslagen vornehmen. Wir können bezüglich solcher Ausgaben auf etwaige an uns für eine unbenutzte Beförderung gezahlte Geldmittel oder Geldmittel von Ihnen, die sich in unserem Besitz befinden, zugreifen.
5. Zollkontrolle
Auf Aufforderung werden Sie an der Kontrolle Ihres aufgegebenen Gepäcks oder des nicht aufgegebenen Gepäcks durch den Zoll oder andere Regierungsbeamte teilnehmen. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für etwaige Verluste oder Schäden, die Ihnen durch die Nichteinhaltung einer solchen Aufforderung entstehen.
6. Sicherheitskontrolle
Sie sind verpflichtet, sich allen Sicherheitskontrollen durch Regierungs- bzw. Flughafenbeamte oder durch uns zu unterziehen. In Brasilien wird Ihnen der Zugang zum Sicherheitsbereich sowie das Betreten des Flugzeugs verweigert, wenn Sie sich weigern, sich der unter der Verantwortung des Flughafenbetreibers durchgeführten Sicherheitskontrolle zu unterziehen, oder wenn Sie im Besitz von als verboten eingestuften Gegenständen sind.
Die von mehreren aufeinander folgenden Luftfahrtunternehmen unter einem Ticket oder unter einem Ticket und einem Anschlussticket im Zusammenhang damit vorzunehmende Beförderung wird als ein einziger Geschäftsvorgang betrachtet.
I. Personenschäden
1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Unterartikel 2 und 3 unterliegt die Beförderung hierunter den Regeln und Beschränkungen im Zusammenhang mit einer Haftung, die vom geltenden Warschauer Abkommen oder dem Montrealer Übereinkommen bestimmt wird, außer wenn eine solche Beförderung keine Beförderung auf dem Luftweg ist und/oder keine internationale Beförderung darstellt, auf welche das Abkommen bzw. Übereinkommen Anwendung findet.
2. (i) Vorbehaltlich der nachfolgenden Unterartikel 2(ii) und 2 (iii) unterliegt die Haftung der Gesellschaft Qatar Airways für Schäden, die im Falle des Todes, einer Verwundung oder einer anderen Körperverletzung von Ihnen erlitten werden, keinerlei Beschränkung, die vom geltenden Abkommen noch durch eine gesetzliche, gesetzgeberische oder gerichtliche Auslegung oder Anwendung davon auferlegt wird.
(ii) Vorbehaltlich des nachfolgenden Unterartikels 2 (iii) werden wir für einen etwaigen Schaden bis zur Höhe des Gegenwertes von 128,821 SDR unsere Haftung nicht ausschließen oder begrenzen, indem wir beweisen, dass wir und unsere Erfüllungsgehilfen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es für ihn oder sie unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
(iii) Unbeschadet der Vorschriften aus den obigen Unterartikeln 2(i) oder 2(ii) können wir, wenn wir beweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Passagiers verursacht wurde oder er bzw. sie dazu beigetragen hat, ganz oder teilweise von einer Haftung im Einklang mit geltendem Recht befreit werden.
3. (i) Wir werden unverzüglich und auf jeden Fall spätestens einundzwanzig (21) Tage, nachdem die Identität der natürlichen Person mit einem Schadensersatzanspruch ermittelt worden ist, solche Vorschusszahlungen, die erforderlich sind, um den unmittelbaren wirtschaftlichen Bedarf zu decken, auf anteiliger Basis zur erlittenen Not leisten.
(ii) Unbeschadet des obigen Unterartikels 3(i) wird eine Vorschusszahlung im Todesfall nicht weniger als 16.000 SZR pro Passagier betragen.
(iii) Eine Vorauszahlung stellt keine Haftungsanerkennung dar und kann mit etwaigen nachfolgenden auf Grundlage unserer Haftung gezahlten Beträgen verrechnet werden, ist aber nicht erstattungspflichtig, außer in den im obigen Unterartikel 2(iii) vorgeschriebenen Fällen oder unter Umständen, in denen nachträglich bewiesen wird, dass die Person, welche die Vorauszahlung erhalten hat, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht oder dazu beigetragen hat oder nicht die schadensersatzberechtigte Person war.
4. Bei der Beförderung, die nicht auf dem Luftweg erfolgt und/oder die keine internationale Beförderung darstellt, auf welche die Ab- bzw. Übereinkommen Anwendung finden, gilt:
(i) Wir haften für Körperverletzungen bei Ihnen und/oder Schäden an Ihrem aufgegebenen Gepäck nur, wenn diese Schäden durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden. Falls eine beisteuernde Fahrlässigkeit als Mitverschulden Ihrerseits vorgelegen hat, unterliegt unsere Haftung in Bezug auf ein Mitverschulden dem geltenden Recht.
(ii) Außer im Falle von Handlungen oder Unterlassungen, die mit der Absicht vorgenommen wurden, einen Schaden zu bewirken oder rücksichtslos und mit der Kenntnis vorgenommen wurden, dass sich wahrscheinlich ein Schaden ergeben würde,
(a) ist unsere Haftung in Bezug auf Sie für einen Tod, eine Verwundung oder eine andere Körperverletzung auf den Betrag von 16.600 SZR unter der Voraussetzung begrenzt, dass, wenn nach geltendem Recht eine andere Haftungsgrenze Anwendung findet, eine solche Grenze gilt.
(b) haften wir unter keinem Aspekt für eine Verspätung, außer wenn dies in dem geltenden Ab- bzw. Übereinkommen, in diesen Beförderungsbedingungen und/oder dem geltendem Recht so vorgesehen ist.
II. Allgemeines
Soweit dies mit dem Vorgenannten nicht im Widerspruch steht, und unabhängig davon, ob das Ab- bzw. Übereinkommen Anwendung findet oder nicht, gilt:
(i) Wir haften nur für Schäden, die auf unseren eigenen Flügen auftreten. Wenn wir ein Ticket ausstellen oder Gepäck über die Verbindungen eines anderen Luftfahrtunternehmens aufgeben, machen wir dies nur als Erfüllungsgehilfe für ein solches anderes Luftfahrtunternehmen. Dessen ungeachtet haben Sie hinsichtlich des aufgegebenen Gepäcks auch ein Klagerecht gegen das erste oder letzte Luftfahrtunternehmen, wenn die Beförderung im Einklang mit diesen Bedingungen als ein einziger Geschäftsvorgang betrachtet wird.
(ii) Wir haften für keinen Schaden, der sich aus unserer Einhaltung etwaiger Gesetze oder Regierungsvorschriften oder aus Ihrem Versäumnis, diese einzuhalten, ergibt.
(iii) Wir haften nicht für Folge- oder mittelbare Schäden, wenn diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
(iv) Wenn ein Passagier befördert wird, dessen Alter oder geistiger bzw. körperlicher Zustand eine Gefährdung oder ein Risiko für ihn oder sie selbst einschließt, haften wir nicht für eine etwaige Erkrankung, Verletzung oder Behinderung, einschließlich des Todes, der bzw. die auf diesen Zustand zurückzuführen ist, oder für die Verschlimmerung eines solchen Zustands.
(v) Jeglicher Haftungsausschluss oder -beschränkung, die uns zur Verfügung steht, findet auf und zum Vorteil unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter sowie jeder Person, deren Flugzeug von uns, unseren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern eingesetzt wird, Anwendung. Der von uns, unseren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern und von solchen anderen Personen und/oder ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern erstattungsfähige Gesamtbetrag wird den Betrag unserer Haftungsgrenze nicht überschreiten.
(vi) Sofern es nicht ausdrücklich vorgesehen ist, bedeutet nichts hierin einen Verzicht auf einen Ausschluss oder eine Beschränkung unserer Haftung gemäß dem geltenden Ab- bzw. Übereinkommen oder geltendem Recht.
(vii) Ein Sonderabkommen gilt für die Beförderung zu, von oder mit einem vereinbarten Haltepunkt in den Vereinigten Staaten von Amerika (siehe gültige US-Tarife). Qatar Airways wird von der in der Konvention vorgesehenen Haftungsbeschränkung Gebrauch machen. Allerdings vereinbaren in Einklang mit Artikel 22 (1) der Konvention die Gesellschaft Qatar Airways Company und gewisse andere Luftfahrtunternehmen, dass hinsichtlich sämtlicher internationaler Beförderungen durch solche Luftfahrtunternehmen, für welche die Konvention gilt, und die gemäß den Vertragsbedingungen einen Punkt in den Vereinigten Staaten von Amerika als Ursprungsort, Zielort oder vereinbarten Haltepunkt umfassen, dass:
(a) Die Haftungsgrenze für jeden Passagier für den Tod, eine Verwundung oder eine andere Körperverletzung sich auf den Betrag von 75.000 US$ einschließlich der Anwaltshonorare und Gerichtskosten beläuft, mit der Ausnahme, dass im Falle eines in einem Bundesstaat vorgetragenen Anspruchs, in dem eine gesonderte Vergütung von Anwaltshonoraren und Gerichtskosten vorgesehen ist, die Grenze dem Betrag von 58.000 US$ ohne Anwaltshonorare und Gerichtskosten entspricht.
(b) Solche Luftfahrtunternehmen hinsichtlich eines etwaigen Anspruchs, der sich aus dem Tod, einer Verwundung oder einer anderen Körperverletzung eines Passagiers ergibt, keinen Gebrauch von einer Abwehrmaßnahme im Rahmen von Artikel 20(1) der Konvention machen dürfen.
In Bezug auf nichts hierin wird unterstellt, dass es die Rechte und Verbindlichkeiten solcher Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen Anspruch beeinflusst, der im Auftrag von oder in Bezug auf eine Person vorgebracht wird, die vorsätzlich einen Schaden bewirkt hat, der zum Tod, einer Verwundung oder einer anderen Körperverletzung eines Passagiers geführt hat.
Die Namen der Luftfahrtunternehmen, auf die als Vertragspartei in diesem Artikel verwiesen wird, sind in allen Ticketbüros solcher Luftfahrtunternehmen erhältlich und können auf Anfrage geprüft werden. Jedes solche Luftfahrtunternehmen hat besagtes Abkommen ausschließlich im eigenem Namen und hinsichtlich einer von ihm durchgeführten Beförderung abgeschlossen und hat dadurch keinem anderen Luftfahrtunternehmen eine Haftung hinsichtlich des von einem solchen anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführten Teils der Beförderung auferlegt oder eine Haftung hinsichtlich des Teils der Beförderung übernommen, der von einem solchen anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird.
(viii) Außer wenn in diesen Beförderungsbedingungen oder durch geltendes Recht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, haften wir Ihnen gegenüber nur für erstattungsfähige Schadensersatzansprüche für nachgewiesene Verluste bzw. Ausfälle.
(ix) Nichts in diesen Beförderungsbedingungen stellt einen Verzicht auf einen Ausschluss oder eine Beschränkung unserer Haftung oder einer Abwehrmaßnahme dar, die uns im Rahmen des Ab- bzw. Übereinkommens oder gemäß geltendem Recht zur Verfügung steht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
(x) Nichts in diesen Beförderungsbedingungen stellt einen Verzicht auf einen Ausschluss oder eine Beschränkung unserer Haftung oder einer uns gemäß der Konvention oder geltendem Recht zur Verfügung stehenden Abwehrmaßnahme gegen eine öffentliche Sozialversicherungsanstalt oder eine Person dar, die für eine Schadensersatzzahlung haftet oder eine Entschädigung hinsichtlich des Todes, einer Verwundung oder anderen Körperverletzung eines Passagiers gezahlt hat.
III. Gepäck
(i) Wir haften nicht für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck, es sei denn, ein solcher Schaden wird durch unsere Fahrlässigkeit hervorgerufen.
(ii) Wir haften nicht, wenn sich der Schaden aus der inhärenten mangelhaften Qualität oder einem Mangel des Gepäcks ergibt. Falls eine Fahrlässigkeit als Mitverschulden Ihrerseits vorgelegen hat, unterliegt unsere Haftung in Bezug auf ein Mitverschulden dem geltenden Recht.
(iii) Unsere Haftung für Beschädigung oder Verlust des Gepäcks ist wie folgt:
(a) Wenn das geltende Warschauer Abkommen Anwendung findet:
Unsere Haftung ist auf 20 US$ oder 17 SZR oder den Gegenwert in der örtlichen Währung pro Kilogramm und im Falle von Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck auf 400 US$ oder 332 SZR oder den Gegenwert in der örtlichen Währung oder pro Passagier beschränkt, vorausgesetzt, dass, wenn das Gewicht des Gepäcks nicht bei der Gepäckaufgabe aufgezeichnet wird, davon ausgegangen wird, dass das Gesamtgewicht des aufgegebenen Gepäcks die geltende Freigepäckmenge für die betreffende Benutzerklasse nicht überschreitet, so wie dies in den Verordnungen des Luftfahrtunternehmens vorgesehen ist. Wenn keine solche Freigepäckmenge in den Verordnungen des Luftfahrtunternehmens angegeben ist und kein Gewicht aufgezeichnet wurde, wird ein Höchstwert von 32 Kilogramm unterstellt. Wenn eine Passagierfreigepäckmenge unter Bezugnahme auf die Anzahl von Gepäckstücken und nicht unter Bezugnahme auf das Gewicht der Gepäckstücke ermittelt wird und kein Gewicht aufgezeichnet worden ist, wird ein Höchstgewicht von 32 Kilogramm pro Gepäckstück an aufgegebenem Gepäck bis zu maximal zwei Gepäckstücken für jeden erwachsenen Passagier und für jedes Kind, das mindestens 50% des normalen Erwachsenen-Preises zahlt, unterstellt. Im Falle eines Kleinkindes, das keinen Anspruch auf einen separaten Sitzplatz hat, beträgt das unterstellte Höchstgewicht 20 Kilogramm für maximal ein Gepäckstück. Wenn im Fall von aufgegebenem Gepäck ein höherer Wert gemäß Unterartikel 7 oder Artikel 9 deklariert wird, ist unsere Haftung auf einen solchen höheren deklarierten Wert beschränkt.
(b) Wenn das Montrealer Übereinkommen gilt:
ist unsere maximale Haftung auf den Gegenwert in örtlicher Währung von 1288 SZR pro Passagier für einen Verlust bzw. Ausfall, eine Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem und nicht aufgegebenem Gepäck beschränkt. Außer in dem Umfang, der mit dem Warschauer Abkommen oder dem Montrealer Übereinkommen (wenn es Anwendung findet) nicht im Einklang steht, übernehmen wir keine Haftung welcher Art auch immer für Schäden oder Verluste von Objekten, die in nicht verschlossenem oder ungesichertem Gepäck enthalten sind. Wir übernehmen auch keine Haftung für kosmetische und/oder oberflächliche Schäden, die an Gepäck infolge einer normalen Abnutzung bzw. eines normales Verschleißes während des Beförderungsverlaufs entstanden sind. Alle Forderungen, die gemäß dem Montrealer Übereinkommen vorgetragen werden, müssen durch einen dokumentierten Nachweis des Wertes des Verlustes substantiiert werden. Eine Wertminderung wird in Abzug gebracht.
(c) Wenn im Einklang mit geltendem Recht unterschiedliche Haftungsgrenzen Anwendung finden, gelten solche unterschiedlichen Grenzen.
(iv) Die im obigen Artikel 16 (iii) a und b angegebenen Haftungshöchstgrenzen finden keine Anwendung, wenn der Schaden, der sich aus einer von uns vorgenommenen Handlung oder Unterlassung mit der Absicht, einen Schaden zu bewirken, oder aus einer rücksichtslosen, von uns vorgenommenen Handlung oder Unterlassung und mit dem Wissen, dass vermutlich ein Schaden auftreten würde, ergab, oder im Fall eines aufgegebenen Gepäcks ein höherer Wert zum Zeitpunkt, zu dem es dem Luftfahrtunternehmen ausgehändigt wird, schriftlich deklariert wurde und dem Luftfahrtunternehmen eine zusätzliche Gebühr gemäß einer Möglichkeit zu einer höheren Wertansetzung, auf die in Artikel 9.7.1 verwiesen wird, bezahlt worden ist.
(v) Unsere Haftung wird den Betrag der nachgewiesenen Schäden nicht überschreiten.
(vi) Wir haften nicht für eine Körperverletzung bei Ihnen oder für Schäden an Ihrem Gepäck, die durch das in Ihrem Gepäck enthaltene Sachvermögen hervorgerufen wurden. Jeder Passagier, dessen Sachvermögen bei einer anderen Person eine Körperverletzung verursacht oder einen Schaden an unserem oder dem Eigentum einer anderen Person bewirkt, wird uns für alle Verluste bzw. Ausfälle und Aufwendungen, die uns infolgedessen entstanden sind, entschädigen.
(vii) Sie dürfen keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, handelbare Dokumente, Wertpapiere oder andere Ausweisdokumente oder Warenproben in Ihr aufgegebenes Gepäck einpacken. Bitte beachten Sie, dass unsere Haftung für etwaige beweisbare Verluste oder Schäden an aufgegebenem Gepäck ggfs. den im Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Abkommen festgelegten Grenzen unterliegt.
(viii) NUR FÜR MITGEFÜHRTES GEPÄCK AUF VOM BEFÖRDERER DURCHGEFÜHRTEN INTERNATIONALEN FLÜGEN NACH UND VON BRASILIEN UND FÜR IN BRASILIEN ANSÄSSIGE PERSONEN
Geht Ihr Gepäck verloren, während Sie sich außerhalb ihrer Wohnung aufhalten, erstatten wir Ihnen belegbare notwendige Ausgaben (Hygieneartikel, wesentliche oder unverzichtbare Kleidungsstücke) in Höhe von bis zu den folgenden Beträgen:
a) 75,00 USD pro Tag bei Reisen in der Business Class, begrenzt auf bis zu drei (3) Tage; und
b) 50,00 USD pro Tag bei Flug in der Economy Class, begrenzt auf bis zu drei (3) Tage.
Die Erstattung der Ausgaben kann von jeglichen gemäß Artikel 16 (III) Gepäck an Sie zu zahlenden Beträgen abgezogen werden. Um eine solche Hilfeleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie das Formular online über https://www.qatarairways.com/en/baggage/mishandled.html oder am Flughafen einreichen.
IV. Verspätung bei der Passagierbeförderung
Wenn das Montrealer Übereinkommen Anwendung findet, entspricht unsere Haftungsgrenze infolge einer Verspätung Ihrer Reise ausschließlich 5,346 Sonderziehungsrechten pro Passagier, es sei denn, wir können nachweisen, dass wir und unsere Bediensteten und Erfüllungsgehilfen alle Maßnahmen ergriffen haben, die angemessen erforderlich gewesen sein könnten, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
1. Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen
Im Falle einer Beschädigung am aufgegebenen Gepäck ist eine Klage ausgeschlossen, es sei denn, die zur Übernahme berechtigte Person nimmt bei uns unverzüglich nach der Entdeckung des Schadens und spätestens innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt der Entgegennahme eine Reklamation vor; ebenso ist eine Klage im Falle einer Verspätung ausgeschlossen, es sei denn, die Reklamation wird spätestens innerhalb von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde, vorgetragen. Jede Beschwerde muss schriftlich erfolgen und innerhalb der vorgenannten Frist abgeschickt werden.
2. Frist für eine Klageerhebung
Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn eine Klage nicht innerhalb von zwei Jahren gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ankunft am Zielort oder ab dem Zeitpunkt, an dem das Flugzeug zur Ankunft gelandet sein sollte, oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Beförderung angehalten wurde, eingereicht wird. Die Methode zur Berechnung der Verjährungsfrist wird durch das Recht des Gerichts, das sich des Falls angenommen hat, festgelegt.
1 Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks wird ebenfalls im Einklang mit bestimmten anderen Verordnungen und Bedingungen bereitgestellt, die bezüglich der Betriebssicherheit, Pünktlichkeit und Bequemlichkeit für die Passagiere Anwendung finden oder von Qatar Airways umgesetzt werden. Diese Verordnungen und Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung sind wichtig. Sie betreffen unter anderem: die Beförderung unbegleiteter Minderjährige, behinderter Passagiere, schwangerer Frauen, erkrankter Passagiere, Beschränkungen für die Benutzung elektronischer Geräte und Gegenstände, die Beförderung bestimmter gefährlicher Artikel und den Konsum alkoholischer Getränke sowie Raucherutensilien an Bord.
Regelungen zu diesen Themen werden unsererseits auf Anfrage bereitgestellt.
2 Wir erlauben bis zu zwei (2) Diensthunde (einschließlich psychiatrischer Diensthunde) in der Passagierkabine eines Qatar Airways-Fluges (ohne dass sie einen Sitzplatz einnehmen dürfen), die einen Passagier mit Behinderung auf bestimmten Strecken wie unten beschrieben kostenlos begleiten:
a) Vereinigte Staaten von Amerika
b) Kanada
c) EU-Mitgliedstaaten
d) Großbritannien - Psychiatrische Hunde werden als manifestierte Fracht befördert und sind auf Flügen nach/von Großbritannien nicht in der Passagierkabine erlaubt.)
e) Schweiz
f) Brasilien
g) Australien
h) Indien
i) Norwegen
j) Georgien
Auf allen anderen Strecken werden Diensthunde (einschließlich psychiatrischer Diensthunde) kostenlos als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs befördert.
3 Die genehmigte Anzahl an Diensthunden, die mitgeführt werden dürfen, die Mitteilung, dass Sie von einem Diensthund begleitet werden und die geltenden örtlichen Bestimmungen und Regelungen (einschließlich der Unterlagen) für die Beförderung von emotionale Begleithunden oder psychotherapeutischen Assistenzhunden hängt von Ihrer Flugstrecke ab. Einzelheiten zu Ihrem Standort entnehmen Sie bitte unserer Website www.qatarairways.com. Wenn Sie es versäumen, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, kann Ihr Diensthund nicht in der Passagierkabine mitgeführt werden. Wir werden in diesem Fall Ihren Diensthund kostenlos im Frachtraum des Flugzeugs mitführen, sofern Sie einen passenden Transportbehälter zur Verfügung stellen und ausreichend Platz vorhanden ist.
4 Bei Bedarf müssen wir Ihnen gegebenenfalls einen anderen Sitzplatz zuweisen, um sicherzustellen, dass Ihr Diensthund keinen Gang oder einen anderen Bereich versperrt, wie z. B. eine Reihe im Notausgangsbereich, die nicht blockiert werden darf, um eine Evakuierung im Notfall zu ermöglichen.
5 Da die Anforderungen für die Beförderung von der Art des Diensthundes abhängen, wird unser Personal eventuell bestimmte Fragen stellen, um die für Ihren Diensthund anwendbare Klassifizierung zu erörtern. Sie müssen mindestens eine (1) Stunde vor der Standard-Check-in-Zeit einchecken, unabhängig von der Art des Diensthundes.
6 Die folgenden Bedingungen gelten für die Beförderung eines Diensthundes:
(a) Sie müssen uns mindestens achtundvierzig (48) Stunden vor dem planmäßigen Abflug Ihres Fluges davon in Kenntnis setzen, dass Sie vorhaben, von einem Diensthund begleitet zu werden. Für Flüge in die/aus den Vereinigten Staaten von Amerika gilt dies nur, wenn Ihr Flugabschnitt planmäßig mindestens acht (8) Stunden betragen soll;
(b) Sie müssen entweder bei der Buchung oder beim Check-in am Flughafen einen Nachweis dafür vorlegen, dass es sich bei dem begleitenden Hund um einen Diensthund handelt und dieser vollständig ausgebildet ist (z. B. anhand eines Ausweises oder anderen Dokuments oder einer Hundemarke). Dies findet keine Anwendung, wenn Sie auf einem von Qatar Airways durchgeführten Flug in die oder aus den Vereinigten Staaten reisen; und
(c) Sie müssen weitere Bescheinigungen vom zugelassenen Tierarzt des Diensthundes und den aktuellen Impfpass vorlegen.
7 Folgende Bedingungen gelten für die Beförderung eines emotionalen Begleithundes oder psychotherapeutischen Assistenzhundes:
(a) Sie müssen uns mindestens achtundvierzig (48) Stunden vor dem planmäßigen Abflug Ihres Fluges davon in Kenntnis setzen, dass Sie vorhaben, von einem emotionalen Begleithund oder psychotherapeutischen Assistenzhund begleitet zu werden, unabhängig von der Länge Ihres Fluges;
(b) Bei Flügen in die/aus den Vereinigten Staaten, sind Sie verpflichtet, eine (1) Stunde vor der Standard-Check-in-Zeit einchecken
(c) Sie müssen entweder bei der Buchung oder beim Check-in am Flughafen einen Nachweis dafür vorlegen, dass es sich beim begleitenden Hund um einen Diensthund handelt, dieser vollständig ausgebildet und mindestens vier (4) Monate alt ist (z. B. anhand eines Ausweises, eines anderen Dokuments oder einer Hundemarke);
(d) Sie müssen weitere Bescheinigungen vom zugelassenen Tierarzt des Diensthundes sowie den aktuellen Impfpass vorlegen; und
(e) eine höchstens ein Jahr vor dem Tag des planmäßigen Fluges ausgestellte und unterschriebene Bescheinigung von einem zugelassenen Psychotherapeuten (wie z. B. einem Psychiater, einem Psychologen oder einem klinischen Sozialarbeiter) auf dessen Briefbogen mit folgenden Angaben vorlegen:
(i) bei Flügen in die USA: Sie haben eine im diagnostischen und statistischen Leitfaden psychischer Störungen (Diagnostisc and Statistical Manual of Mental Health Disorders - 4. Ausgabe) anerkannte geistige oder seelische Behinderung; (ii) Sie benötigen einen emotionalen Begleithund oder psychotherapeutischen Assistenzhund als Begleitung auf Ihrer Flugreise und/oder für die Aktivität an Ihrem Reiseziel; (iii) die Bescheinigung wird von einem zugelassenen Psychotherapeuten zur Verfügung gestellt und der Passagier befindet sich bei ihm in Behandlung; und (iv) Datum und Art der Zulassung des Psychotherapeuten sowie der Staat oder das Zuständigkeitsgebiet, in dem diese ausgestellt wurde.
8 Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Diensthund, emotionaler Begleithund oder psychotherapeutischer Assistenzhund keine drohende oder störende Verhaltensweise am Flugsteig oder im Flugzeug an den Tag legt, unter anderem Knurren, Zähnefletschen, auf eine andere Person stürzen oder versuchen, zu beißen. Legt Ihr Diensthund, emotionaler Begleithund oder psychotherapeutischer Assistenzhund ein solches Verhalten an den Tag, müssen wir den Hund eventuell im Frachtraum unterbringen - ohne zusätzliche Kosten für Sie und sofern Sie einen passenden Transportbehälter zur Verfügung stellen und ausreichend Platz vorhanden ist.
Der Titel jedes Artikels dieser Beförderungsbedingungen dient lediglich der Übersichtlichkeit und ist nicht für die Textinterpretation heranzuziehen.
Kein Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfe oder Vertreter des Luftfahrtunternehmens verfügt über die Ermächtigung, eine Vorschrift dieser Beförderungsbedingungen abzuändern, zu modifizieren oder auf sie zu verzichten.
NAME DES LUFTFAHRTUNTERNEHMENS: QATAR AIRWAYS COMPANY Q.C.S.C.
NAMENSKÜRZEL: QR
Zuletzt Oktober 2021 aktualisiert
Diese Bedingungen wurden auf Englisch, Arabisch und in weiteren Sprachen verfasst. Sollten Widersprüche oder Unstimmigkeiten zwischen einer Bestimmung der englischen Version dieser Bestimmungen und einer Bestimmung in einer anderen Sprache bestehen, so hat die englische Version im Umfang der Widersprüche oder Unstimmigkeiten Vorrang.
Klicken Sie bitte unten, um eine PDF-Fassung unserer Beförderungsbedingungen herunterzuladen.
HerunterladenEnthält Ihre Reise einen Flug mit einer unserer Partner Fluggesellschaften?
Erfahren Sie mehr über British Airways.
Erfahren Sie mehr über Royal Air Maroc.
Klicken Sie unten, um die Beförderungsbedingungen für Kunden, die aus Kanada und den USA abreisen, als PDF herunterzuladen.
Herunterladen