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Unzulässige Gepäckgegenstände
Für Ihre Sicherheit und im Einklang mit internationalen Vorschriften gelten für im Kabinengepäck mitgeführte Gegenstände einige Einschränkungen.
Um Verspätungen für Sie und andere Passagiere zu vermeiden, bitten wir unsere Fluggäste, Gegenstände, die Verletzungen verursachen könnten oder nicht die Schutz- oder Sicherheitsregelungen für die Beförderung im Kabinengepäck erfüllen, in ihrem aufgegebenen Gepäck zu befördern. Solche Gegenstände müssen aufgrund der IATA-Bestimmungen zu gefährlichen Gegenständen sowie geltenden örtlichen Regulierungen als aufgegebenes Gepäck zweckmäßig verpackt werden.
Gefährliche Gegenstände
Gefährliche Gegenstände sind Objekte oder Substanzen, die für Passagiere ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko darstellen könnten. Der Transport solcher Gegenstände wird durch die internationalen Vorschriften für die Zivilluftfahrt geregelt. Grundsätzlich sind solche Gegenstände bis auf einige Ausnahmen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck erlaubt.
In untenstehender Tabelle ist ersichtlich, welche Objekte zu den gefährlichen Gegenständen gehören, was im Handgepäck erlaubt ist und was Sie am Flughafen deklarieren müssen.
Nicht erlaubt im Handgepäck
Kategorie | Beispiele |
---|---|
Pistolen, Schusswaffen und andere Geräte, die Projektile enthalten, die schwere Verletzungen verursachen können oder solche, die mit ihnen verwechselt werden können, einschließlich Spielzeug, Antiquitäten und Repliken. |
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Betäubungsgeräte: Geräte, die speziell dem Betäuben oder Immobilisieren dienen. | Schockvorrichtungen wie z. B. Elektroschocker (z. B. Taser) – Tierische Betäubungsmittel und Tiervernichter – handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie z. B. jede Art Pfefferspray, Tränengas, Säurespray und Tierabwehrsprays |
Gegenstände mit scharfen Spitzen oder Kanten, die schwere Verletzungen verursachen könnten.
|
- Gegenstände, die zum Schneiden bestimmt sind, wie z. B. Äxte, Beile und Hacken – Eispickel jeglicher Art – Rasierklingen, Teppichmesser – Messer mit Klingen von mehr als 6 cm Länge – Scheren mit Klingen von mehr als 6 cm Länge, gemessen vom Drehpunkt – Kampfkunstausrüstung mit scharfen Spitzen oder Kanten – Schwerter und Säbel |
Arbeitswerkzeuge, die verwendet werden können, um schwere Verletzungen zu verursachen | - Brechstangen – Bohrer und Bohrerspitzen einschließlich kabelloser tragbarer Bohrmaschinen – Werkzeuge mit Klingen oder Einsätzen mit einer Länge von mehr als 6 cm, die als Waffen verwendet werden können, wie Schraubenzieher, Meißel – Sägen, einschließlicher kabelloser tragbarer Motorsägen – Blasbrenner – Schrauben und Nagelpistolen |
Stumpfe Objekte, die verwendet werden können, um schwere Verletzungen zu verursachen, wenn mit ihnen geschlagen wird. | - Baseball- und Softball-Schläger – Schläger – wie Schlagstöcke und andere zum Schlagen verwendete Gegenstände – Kampfsportausrüstung |
Sprengstoffe und Brandsätze (einschließlich Repliken), die verwendet werden könnten, um schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden. | - Munition – Sprengkapseln – Detonatoren & Zünder – Minen, Granaten und andere explosive militärische Geräte - Pyrotechnik, einschließlich Feuerwerke – Rauch erzeugende Kanister oder Kartuschen – Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff |
*Mehr Informationen zur Beförderung von Medizingeräten und Körperpflegeprodukten, Sport- und Sicherheitswaffen können Sie unter „Zulässig unter bestimmten Bedingungen“ einsehen.
Nicht erlaubt im aufgegebenen Gepäck
Kategorie | Beispiele |
---|---|
Ätzende Stoffe | Quecksilber, Säuren, Alkalien und Nassbatterien. Infektiöse Stoffe wie Bakterien, Viren. Giftstoffe wie Insektizide, Unkrautvernichtungsmittel, Arsen und Cyanide. Radioaktives Material. |
Oxidierende Materialien & organische Peroxide | Bleichmittel und Glasfaser-Reparatursets. |
Komprimierte Gase* (tiefgefroren, brennbar, nicht brennbar und gifthaltig) | Butan, Sauerstoff*, Propan und Sauerstoffflaschen |
Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe | Feuerzeugbenzin, schwere Brennstoffe, Farbe und Streichhölzer.* |
Explosive Stoffe | Feuerwerkskörper, Leuchtsignale, Munition* und Schusswaffen. |
Lithium Batterien – (Beschädigt, defekt & zurückgerufen)
Beschädigte, defekte und zurückgerufene Lithium-Batterien und Geräte, die solche beschädigten, defekten und zurückgerufenen Lithium-Batterien enthalten, werden im Passagiergepäck (entweder im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck) nicht akzeptiert.
Außer den oben genannten Einschränkungen von erlaubten Gegenständen im aufgegebenen und Handgepäck ist auch folgendes zu beachten:
- Arzneimittel und Toilettenartikel dürfen in geringen Mengen mitgeführt werden.
- Munition für Sportwaffen bis zu 5 kg darf in vorschriftsgemäßer Verpackung im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Bitte kontaktieren Sie Ihre örtliche Qatar Airways Niederlassung für eine vorherige Genehmigung.
- Sicherheitsstreichhölzer dürfen am Körper mitgeführt werden.
- Für die Beförderung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen im Handgepäck gelten die folgenden Vorschriften: Sie müssen in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml (oder gleichwertig) enthalten sein, die sich in einem transparenten, wiederverschließbaren Kunststoffbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter (oder gleichwertig) befinden. Die Behälter müssen bequem in den Kunststoffbeutel passen und dieser muss sicher verschlossen sein. Die Größe des Kunststoffbeutels darf 20 cm x 20 cm (8 Zoll x 8 Zoll) nicht überschreiten. Medikamente, Babymilch/-nahrung und Nahrungsmittel für spezielle Ernährungsbedürfnisse in Form von Flüssigkeiten oder Gelen sind zulässig.
Pulverförmige Substanzen
Pulverförmige Substanzen von 350 ml (12 oz) oder mehr sind im Handgepäck nicht erlaubt und werden einer weiteren Kontrolle unterzogen.
Alle pulverförmigen Substanzen, die die zulässige Menge überschreiten, müssen im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Medizinisch verordnete pulverförmige Substanzen, Babynahrung, menschliche Überreste sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
Zollfreie Einkäufe von pulverförmigen Substanzen müssen ordnungsgemäß in einem manipulationssicheren Beutel (STEB) befördert werden.
Beschränkungen für pulverförmige Substanzen gelten für die unten genannten Länder:
- Australien: Kunden, die an einem internationalen Flughafen in Australien abreisen. Dies gilt auch für Kunden, die mit QR über Sydney nach Canberra fliegen, da sie beim Umsteigen die internationale Sicherheitskontrolle passieren müssen.
- Neuseeland: Kunden, die ab einem internationalen Flughafen in Neuseeland fliegen, inkl. denen, die beim Umsteigen internationale Sicherheitskontrollen in Neuseeland passieren müssen.
- USA: Kunden, die mit Qatar Airways in die USA reisen.
Lithium-Batterien
Ob eine Lithium-Batterie auf einer Flugreise mitgeführt werden darf, hängt von ihrer Struktur und entweder der Wattstundenzahl (Wh) (bei wiederaufladbaren Batterien) oder dem Lithium-Gehalt (bei nicht wiederaufladbaren Batterien) ab.
Die folgende Tabelle zeigt, ob Ihre Batterie mitgeführt werden darf:
Wattstundenzahl (Wh) oder (Lithium-Gehalt) | Konfiguration | Handgepäck |
Aufgegebenes Gepäck | Zulassung des Betreibers |
---|---|---|---|---|
≤ 100 Wh (2G) |
Im Gerät | Ja | Ja | Nein |
≤ 100 Wh (2G) | Ersatz | Ja (max. 20) | Nein | Nein |
> 100 to ≤ 160 Wh | Im Gerät | Ja | Ja | Ja |
> 100 to ≤ 160 Wh | Ersatz | Ja (max. 2) | Nein | Ja |
> 160 Wh | Muss gemäß IATA-Richtlinie für gefährliche Gegenstände als Fracht transportiert werden. | Muss gemäß IATA-Richtlinie für gefährliche Gegenstände als Fracht transportiert werden. | Muss gemäß IATA-Richtlinie für gefährliche Gegenstände als Fracht transportiert werden. | Muss gemäß IATA-Richtlinie für gefährliche Gegenstände als Fracht transportiert werden. |
- Zur Umrechnung von Ampere-Stunden (Ah) in Wattstunden (Wh) Ah mit Spannung multiplizieren.
- Passagiere dürfen bis zu 15 mobile Elektronikgeräte mit Lithium Ionen Batterien mit sich führen. Die Wattstundenzahl für diese Batterien sollte jedoch nicht über 100 kommen.
- Maximal dürfen Passagiere 20 Batterien mitführen, unabhängig von der Art der Batterie.
- Ersatzbatterien dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Die Anschlussklemmen aller Ersatzbatterien müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein, indem sie in der Originalverpackung transportiert, entsprechend abgeklebt oder in einzelnen Plastikbehältern verpackt werden.
- Batterien bzw. Akkus, die in Laptops, Kameras, Mobiltelefonen etc. verbaut sind, müssen vollständig ausgeschaltet sein und es muss sichergestellt werden, dass diese nicht aus Versehen aktiviert werden können, wenn sie im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
Smart-Gepäck
Bei Qatar Airways gelten bestimmte Einschränkungen für den Transport von so genanntem Smart-Gepäck. Smart-Gepäck weist oftmals folgende Elemente auf:
- Lithium-Ionen-Akkus zur Aufladung elektronischer Geräte (z. B. von Mobiltelefonen und Laptops)
- Lithium-Ionen-Akkus für den Antrieb von Gepäckscootern bzw. Rollkoffern mit Motor
- Bluetooth, Funkerkennung und WLAN-Technologie
- GPS-Standortbestimmung mit oder ohne GSM
- Elektronische Gepäckanhänger
- Elektronische Schlösser
- Selbstfahrendes Gepäck
Smart-Gepäck, bei dem der Lithium-Ionen-Akku nicht entfernt werden kann, ist weder als Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck zugelassen.
Smart-Gepäck, bei dem der Lithium-Ionen-Akku entfernt werden kann, darf nur aufgegeben werden, wenn der Akku entfernt wurde. Der entfernte Lithium-Ionen-Akku muss vom Passagier im Handgepäck transportiert werden.
Wird das Smart-Gepäck als Handgepäck transportiert, muss der Lithium-Ionen-Akku im Gepäck verstaut bleiben. Beim Transport müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um ein versehentliches Einschalten zu vermeiden und das Gerät vor Beschädigungen zu schützen. Das Gerät muss stets vollständig ausgeschaltet sein (d. h. es darf sich nicht im Ruhezustand oder Energiesparmodus befinden).
Die oben genannten Bestimmungen gelten nicht für Smart-Gepäck, das lediglich mit Lithium-Knopfzellen ausgestattet ist.
Sondergepäck
Bitte Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ausrüstung befördern möchten, die unter die folgenden Kategorien fällt:
- Chemikalien: Haushaltsreiniger, Quecksilber, Farbe und sonstige Chemikalien
- Gas: Spraydosen, Gasbehälter
- Schwerarbeit: einschließlich Elektrowerkzeuge, Bohr-, Expeditions- sowie Bergbau-Ausrüstung und Automobilkomponenten
- Medizinische Anwendung: Zahnmedizinische Apparate, diagnostische Proben, eingefrorene Embryonen
- Besondere Interessen (Sport, Hobbies): Munition, Musikinstrumente und Camping-, Fotografie- und Taucherausrüstung
- Sonstiges: eingefrorene Lebensmittel, Haushaltswaren

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