South Africa child travel policy | Qatar Airways
Loading...
MDD VerticaFare Tracking ID Dynamic Fare Tracking ID Histogram Fare Tracking ID Fares Strip Fare Tracking ID Boxever Tracking ID Boxever ML Tracking ID Homepage Fares Tracking ID Boxever Offers Tracking ID Header Checkin ID Manage Booking Checkin ID BPG Desktop ID BPG Mobile ID Complement Journey Link IID Search Results - Manage Booking IID New Destinationprice Discover cta IID
ALL60431240 ALL54330180 ALL62332760 ALL59705690 ALL21786150 (DefaultValue) ALL11101210 ALL75955700 (DefaultValue) ALL65919200 (DefaultValue) ALL50312570 (DefaultValue) ALL54261150 (Default Value) ALL29548590 (Default Value)

Seit dem 1. Juni 2015 müssen alle reisenden Kinder mit Start oder Ziel in Südafrika eine vollständige Geburtsurkunde* sowie einen gültigen Reisepass mit sich führen. Die Bestimmungen gelten für alle Reisenden unter 18 Jahren ohne Berücksichtigung ihrer Nationalität. 

*Eine vollständige Geburtsurkunde ist eine offiziell ausgestellte, unterzeichnete und mit Siegel versehene Urkunde mit vollständigen Angaben zu den Eltern. Sollte die vollständige Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache abgefasst sein, so muss ihr eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung beigefügt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.home-affairs.gov.za/files/Brochures/Immigrationleaflet.pdf 

Kind mit beiden Elternteilen als Begleitung

Image of a logo of a child with both parents

Eltern müssen über eine vollständige Geburtsurkunde und einen gültigen Reisepass verfügen.

Kind mit einem Elternteil als Begleitung

Image of a logo of a child with one parent

Der Elternteil muss eine vollständige Geburtsurkunde, einen gültigen Reisepass und eine gerichtliche Verfügung, die die volle elterliche Verantwortung/gesetzliche Vormundschaft für das Kind bestätigt, oder eine eidesstattliche Erklärung vom abwesenden Elternteil mit sich führen, die die Reiseerlaubnis für das Kind belegt. Sollte der andere auf der Geburtsurkunde des Kindes genannte Elternteil verstorben sein, ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.

Kind mit Aufsichtsperson als Begleitung

Image of a logo of a child with a guardian

Die Aufsichtsperson muss eine vollständige Geburtsurkunde, einen gültigen Reisepass sowie eine gerichtliche Verfügung oder eidesstattliche Erklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes mit sich führen, die die Erlaubnis zur Reise bestätigt. Ebenfalls werden Kopien der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern bzw. Aufsichtspersonen benötigt. Sterbeurkunden sind ebenfalls vorzulegen, falls erforderlich.

Alleinreisendes Kind

Image of a logo of a child

Das Kind muss eine vollständige Geburtsurkunde, einen gültigen Reisepass sowie eine eidesstattliche Erklärung von einem oder von beiden Elternteilen oder einer Aufsichtsperson mit sich führen, die die Erlaubnis zur Reise bestätigt. Ebenfalls werden ein Schreiben von der Person, die das Kind in Südafrika in Empfang nimmt, einschließlich vollständiger Kontaktangaben sowie eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises benötigt. Kontaktangaben der Eltern des Kindes oder der Aufsichtspersonen sind ebenfalls erforderlich.

Wir bitten Sie, alle notwendigen Dokumente im Vorfeld Ihrer Reise vorzubereiten, um Ihre Reisepläne nicht zu verzögern. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des südafrikanischen Innenministeriums oder kontaktieren Sie die nächstgelegene südafrikanische Botschaft oder ein Konsulat.

Zum Anfang der Seite